Souveränität in Raten
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Das „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“ (TTDSG) soll alle datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zusammenfassen. Bild: dpa
Ein neues Gesetz für den Datenschutz im Internet soll dem Nutzer mehr Macht über seine Daten geben. Die Einführung eines „Datentreuhänders“ soll zu mehr Datensouveränität führen.
Die Kontrolle über Daten muss beim Nutzer liegen, nicht bei Anbietern von Betriebssystemen und Browsern oder der Onlinewerbebranche. Das soll das „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“ (TTDSG) erreichen, über das am Freitag der Bundesrat abstimmt. Mit Blick auf Apple, Facebook, Google & Co sowie die europäische Onlinewirtschaft soll es die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und E-Privacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt.
Schutz des Fernmeldegeheimnisses soll erweitert werden
Aufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, also Metadaten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). So wird eine massive Lücke geschlossen.
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