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Bundesfinanzhof verhandelt : Ist der Soli eine verfassungswidrige Reichensteuer?

Der Bundesfinanzhof in München Bild: dpa

Ein Ehepaar aus Bayern wehrt sich dagegen, für das Jahr 2020 einen Solidaritätszuschlag von rund 2000 Euro zahlen zu müssen. Nun begann die Verhandlung – ohne Vertreter des Bundesfinanzministeriums.

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          Kaum zwei Minuten verteidigte der Vertreter des Finanzgerichts Aschaffenburg am Dienstag vor dem 9. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in München den Solidaritätszuschlag: Für die Verwaltung sei zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen, dass das Solidaritätszuschlagsgesetz aus dem Jahr 1995 offenkundig verfassungswidrig sei. Der Bund habe weiter erhöhten Kostenbedarf wegen der Wiedervereinigung, aber auch wegen der Coronakrise. Deswegen sei die Revisionsklage abzuweisen.

          Katja Gelinsky
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin

          Ursprünglich sollte der Finanzbeamte prominente Unterstützung aus Berlin erhalten. Das Bundesfinanzministerium, damals noch geführt von Olaf Scholz (SPD), war dem Rechtsstreit um den „Soli“ auf Seiten des Finanzamtes beigetreten. Doch vergangene Woche revidierte der jetzige Bundesfinanzminister, der FDP-Vorsitzende Christian Lindner, die Entscheidung des heutigen Bundeskanzlers: Das Bundesfinanzministerium werde keine Abordnung zur Revisionsverhandlung nach München schicken, um den Solidaritätszuschlag zu verteidigen – den die Koalitionspartner SPD und Grüne beibehalten möchten. 

          Das Bundesfinanzministerium tritt zwar ohnehin nur rund 10 Prozent der Revisionsverfahren bei, wie der Bundesfinanzhof mitteilte. Aber indem Lindner nun demonstrativ auf Distanz zum „Soli“ ging, bekam politisch gesehen die Klägerseite Rückenwind – ein Ehepaar aus Bayern, das vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird. Für die rechtliche Bewertung der umstrittenen Zuschlags spielt es allerdings keine Rolle, dass das Finanzministerium dem Aschaffenburger Finanzbeamten nun nicht beistand.

          Ursprünglich war der „Soli“ auf ein Jahr befristet

          Bislang hat der Bundesfinanzhof den „Soli“ für verfassungsgemäß gehalten, zuletzt in einem Beschluss zur Körperschaftsteuer aus dem Jahr 2018. Mahnend wies der BFH jedoch in einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 darauf hin, der Zuschlag dürfe als Ergänzungsabgabe nur einen „temporären Finanzbedarf“ abdecken. Folgern die obersten Finanzrichter dieses Mal, der Zuschlag sei nunmehr verfassungswidrig, müsste der Bundesfinanzhof, wie von den Klägern angeregt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen. Dort ist unter anderem eine Verfassungsbeschwerde des Parlamentarischen Finanzstaatssekretärs Florian Toncar (FDP) und des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr anhängig, die die beiden FDP-Politiker noch zu Oppositionszeiten eingelegt hatten. 

          Der Solidaritätszuschlag war im Jahr 1991 eingeführt worden, um die finanziellen Herausforderungen der Wiedervereinigung zu bewältigen. Ursprünglich war die Ergänzungsabgabe auf ein Jahr befristet, aber dabei blieb es bekanntlich nicht. Der Bundesfinanzhof hat nun unter anderem über die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Abschmelzungsmodells im Solidaritätszuschlagsgesetz aus dem Jahr 1995 zu entscheiden: Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 müssen demnach nur noch rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen den Zuschlag zahlen. Dazu gehören auch die Kläger. Bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 61.717 Euro werden die Steuerzahler vollständig von der Ergänzungsabgabe verschont. In der sogenannten Milderungszone bis zu einem versteuernden Einkommen von 96.409 Euro profitieren 6,5 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen von einer Minderung des „Soli“.

          Dem Bund drohen milliardenschwere Rückzahlungen

          Ein kleiner Teil der sogenannten Besserverdiener soll den Soli aber unbefristet in voller Höhe weiterzahlen. Dazu gehören auch die Kläger. Auch auf die Körperschaftsteuer und die Abgeltungsteuer wird der „Soli“ weiter erhoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums belaufen sich die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag im Jahr 2020 auf mehr als 18 Milliarden Euro, für das Jahr 2021 seien es noch rund 11 Milliarden Euro und für 2022 bis Ende November knapp 10 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof warnte deshalb schon vor Jahren, der Rechtsstreit berge finanzielle Risiken, „die nicht von der Hand zu weisen sind“: Dem Bund drohten milliardenschweren Steuerrückzahlungen. 

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