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Soli-Urteil : Hoffen auf Karlsruhe

  • -Aktualisiert am

Andreas Berberich hatte mit seiner Frau gegen den Soli geklagt – nun urteile der Bundesfinanzhof anders. Bild: dpa

Der Soli hat seine Berechtigung verloren. Die Aufbauhilfen für die Bundesländer im Osten sind längst ausgelaufen. Schade, dass der Bundesfinanzhof nun anders geurteilt hat.

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          Endlich, so war zu hoffen, würde das Aus für den „Soli“ kommen. Aber diese Erwartung ist enttäuscht worden. Der Bundesfinanzhof urteilte am Montag, der Solidaritätszuschlag sei „noch nicht verfassungswidrig“. Jedenfalls in den Jahren 2020 und 2021, auf die sich die Klage bezog, durfte die Bundesregierung am Soli festhalten – noch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, deren Mehrbelastungen ein kleiner Teil der Bürger und Unternehmen durch die Ergänzungsabgabe weiterhin mit Milliardenbeträgen abfedern soll.

          Die Bundesregierung lobt sich dafür, mit der Neuregelung, die seit 2021 greift, ungefähr 33 Millionen Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag befreit zu haben; weitere etwa 2,5 Millionen Steuerpflichtige zahlen deutlich weniger. Trotzdem hat der Soli seine Berechtigung verloren.

          Die Aufbauhilfen für die Bundesländer im Osten (Solidarpakt II) sind Ende 2019 ausgelaufen, und auf einen Solidarpakt III hat der Gesetzgeber ausdrücklich verzichtet. Die Frage, warum das nicht zählt, beantwortete der Bundesfinanzhof am Montag mit dem lapidaren Hinweis, eine „zwingende rechtstechnische Verbindung“ zwischen Soli und Solidarpakt gebe es nicht. Man wird sehen, was die Richter dazu in den Urteilsgründen schreiben.

          Mindestens ebenso bedauerlich ist, dass sich SPD und Grüne in der Ampelkoalition durch das Urteil darin bestärkt fühlen dürften, die Steuerregeln des Grundgesetzes strapazieren zu können, solange die Folgen nur Bürger und Unternehmen mit der höchsten Steuerbelastung treffen. Der Klägervertreter hatte überzeugend vorgetragen, die Beibehaltung des Soli für sogenannte Spitzenverdiener laufe auf eine grundgesetzwidrige „Reichensteuer“ hinaus.

          Der Bundesfinanzhof verwies hingegen pauschal auf soziale Aspekte. Das überzeugt nicht: Keineswegs würden die reichlich vorhandenen sozialen Stellschrauben aus dem Steuerrecht verbannt, wenn der Soli endlich Geschichte wäre. Die FDP wird ihre Koalitionspartner nicht zur Abschaffung bewegen können. Bleibt noch die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht.

          Katja Gelinsky
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin

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