https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schulzes-klimaschutzgesetz-bringt-union-auf-die-palme-16053565.html

Bund soll mehr tun : Schulzes Klimaschutzgesetz bringt Union auf die Palme

  • -Aktualisiert am

Svenja Schulze (SPD) spricht im Plenum. Bild: dpa

Der Vorschlag von Umweltministerin Schulze für lineare Treibhausgasminderungen stößt in der Union auf heftigen Widerspruch: Teile des Konzepts, die Sanktionierungen bei Nichterfüllung vorsehen, passten hinten und vorne nicht zusammen.

          2 Min.

          Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat das angekündigte Bundesklimaschutzgesetz fertiggestellt. Der Entwurf, der schon für lauten Widerspruch der Union im Koalitionsausschuss gesorgt hatte, liegt der F.A.Z. vor. Im Kern definiert er auf 65 Seiten genaue Ziele für die jährliche Minderung der Kohlendioxidemissionen bis zum Jahre 2050.

          Andreas Mihm
          Wirtschaftskorrespondent für Österreich, Ostmittel-, Südosteuropa und die Türkei mit Sitz in Wien.

          Wie sie erreicht werden, sollen die für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Agrar und Abfall verantwortlichen Ministerien festlegen. Begleitet würde der Prozess von einem neuen Rat für Klimafragen. Der Bund soll zudem seine Kapitalanlagen nach klimapolitischen Gesichtspunkten ordnen.

          Mit dem Gesetz sollen die Pariser Klimaziele erreicht und der Anstieg der Erdtemperatur auf „deutlich unter 2 Grad und möglichst 1,5 Grad“ Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden. Deshalb soll der Ausstoß der Treibhausgase in Deutschland schrittweise sinken. Von im Vergleich zu 1990 aktuell 32 Prozent auf 40 Prozent im Jahre 2020 auf über 55 und 70 Prozent in den Jahren 2030 und 2040.

          Zur Mitte des Jahrhunderts sollen die Treibhausgasemissionen dann um 95 Prozent gesenkt worden sein. Das wäre der obere Rand des bisher von der Regierung ausgegebenen Zieles „80 bis 95 Prozent“. Die Emissionen sollen „jährlich linear“ sinken, in der Energiebranche „möglichst stetig“.

          Kauf von Emissionsrechten bei Verfehlen der Ziele

          Die Umsetzung läge in Händen der jeweiligen Ressorts. „Das aufgrund seines Geschäftsbereichs für einen Sektor überwiegend zuständige Bundesministerium ist für die Einhaltung der Jahresemissionsmengen verantwortlich.“ Für die Daten wäre das dem Umweltministerium nachgeordnete Umweltbundesamt zuständig. Es soll ab 2021 die „Einhaltung, Über- oder Unterschreitungen der Jahresemissionsmengen der Sektoren“ darstellen.

          Werden die Jahresziele verfehlt, muss der Bund anderswo Emissionsrechte zukaufen. Die Ausgaben dafür sollen „anteilig nach dem Grad der Nichteinhaltung“ die dafür zuständigen Ministerien tragen. Ferner müsste die Bundesregierung im Falle einer Zielverfehlung binnen eines halben Jahres ein Sofortprogramm vorlegen, um das Erreichen der Ziele in den Jahren danach zu garantieren.

          Ob bestehende und geplante Klimaschutzmaßnahmen ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen, soll ein neues „Sachverständigengremium für Klimafragen“ prüfen. Dieser siebenköpfige Rat soll zwar vom Bundestag berufen werden, allerdings dürfen die Abgeordneten nur zwei Vertreter selbst auswählen. Die anderen fünf werden laut Schulzes Klimagesetz von anderen Räten der Regierung ausgesucht: Umwelt, globale Umweltveränderung, nachhaltige Entwicklung, Verbraucher, Wirtschaftsweise. Der Rat wird nicht nur auf Betreiben der Regierung aktiv, er soll sich auch auf eigene Initiative oder auf Anfrage einer Bundestagsfraktion „mit besonderen Themen der Klimaschutzpolitik befassen“.

          Klimaneutralität in der Verwaltung

          Der Bund selbst soll mehr tun, um die Klimaziele zu erreichen. Bei Investitionen muss deren Klimaverträglichkeit und Langlebigkeit stärker beachtet werden, die Bundesverwaltung soll bis 2030 „klimaneutral“ werden. Dazu gehört eine entsprechende Geldanlage des Bundes, seiner „Einrichtungen, Agenturen, Körperschaften und Sozialversicherungsträger mit Selbstverwaltung sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund zugeordnet sind und die berufsständischen Kammern, soweit ihre Angelegenheiten durch Bundesrecht geregelt sind“.

          Ob es so weit allerdings kommt, ist fraglich. Der für Umweltfragen zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Georg Nüßlein (CSU), kommentiert Schulzes Pläne so: „Der Entscheidungsspielraum auf zentralen politischen Feldern würde, wenn es nach diesen Plänen geht, gegen null tendieren: Maßgeblich sind nur noch die Zahlen des Umweltbundesamtes und die Empfehlungen des Sachverständigenrates.“

          Kritisch sieht er Vorgaben wie die automatische Kürzung der Etats einzelner Ressorts beim Verfehlen der Klimaziele, obwohl sie mehr Programme auflegen sollten. Das passe hinten und vorne nicht zusammen. „Wozu es dann noch demokratische Meinungsbildungsprozesse oder gar Legitimation durch demokratische Wahlen braucht, ist mir schleierhaft“, sagte Nüßlein.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.