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Schuldenbremse oder Strafe : EU-Partner kommen Berlin bei Fiskalpakt entgegen

Mittel aus dem dauerhaften Krisenfonds ESM sollen nur Länder bekommen, die den Fiskalpakt vorher ratifiziert haben

Mittel aus dem dauerhaften Krisenfonds ESM sollen nur Länder bekommen, die den Fiskalpakt vorher ratifiziert haben Bild: dapd

Bis Ende Januar soll der Pakt zum Schuldenabbau in Europa stehen. Laut einem neuen Textentwurf soll der Europäische Gerichtshof künftig Geldstrafen verhängen können, wenn ein EU-Staat die geplante Schuldenbremse nicht in nationales Recht umsetzt.

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          Die deutsche Regierung sieht sich in den Verhandlungen über den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin auf einem guten Weg. Wie aus einem neuen Entwurf für das Abkommen hervorgeht, soll der Europäische Gerichtshof künftig Geldstrafen verhängen können, wenn ein EU-Staat die geplante Schuldenbremse nicht wie gefordert in nationales Recht umsetzt.

          Hendrik Kafsack
          Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

          Die Strafe soll maximal 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen.

          Kommission soll Klage empfehlen können

          Ferner wird die Rolle der Kommission als unabhängige Partei bei Verstößen gegen den Pakt im Vergleich zu vorangegangenen Entwürfen für einen Fiskalpakt gestärkt. Zwar soll sie weiterhin nicht direkt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen können, wenn die Unterzeichner des Pakts die Schuldenbremse nicht angemessen verwirklichen. Die Unterzeichner des Pakts sollen sich aber verpflichten, den EuGH anzurufen, wenn die Kommission dies empfiehlt.

          Neben dem Fiskalpakt soll auf den nächsten EU-Gipfeln auch über Maßnahmen gesprochen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Das italienische Kabinett beriet am Freitag stundenlang über ein entsprechendes Maßnahmenpaket. Griechenland verhandelte gleichzeitig mit Banken und Versicherern über einen „freiwilligen“ Forderungsverzicht.

          Nach dem jüngsten Entwurf für den Fiskalpakt soll die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem dauerhaften Krisenfonds ESM an die vorherige Ratifizierung des Fiskalpakts geknüpft werden. Euro-Staaten sollen von Sanktionen wegen des Verstoßes gegen die Defizitkriterien ausgenommen werden können, wenn außergewöhnliche, nicht in der Macht der Mitgliedstaaten liegende Umstände mit bedeutenden Konsequenzen für das Budget des Staates vorliegen. Im vorherigen Textentwurf des Pakts hieß es noch, dass für ein Aussetzen der Strafen schon „ungewöhnliche Umstände“ ausreichen sollten. Der zwischenstaatliche Vertrag über den Fiskalpakt ist notwendig geworden, weil sich Großbritannien einer Änderung der EU-Verträge widersetzt.

          Die anderen 26 EU-Staaten hatten im Dezember angekündigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Der Pakt hat vor allem den Zweck, die teilnehmenden Staaten auf mehr Haushaltsdisziplin zu verpflichten. In das nationale Recht soll „möglichst in die Verfassung“ eine Schuldenbremse eingebaut werden. Die Staaten sollen außerdem ein strukturelles, also um Konjunktureinflüsse bereinigtes Defizit von maximal 0,5 Prozent des BIP haben dürfen. Länder mit einer Staatsschuld von mehr als 60 Prozent des BIP sollen verpflichtet werden, die Schulden stetig zu senken. Die Staats- und Regierungschefs wollen sich am 30. Januar auf die endgültige Fassung des Paktes verständigen. Das sei auf Basis des aktuellen Entwurfs realistisch, hieß es am Freitag aus Diplomatenkreisen.

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