Einst hat die Bundesregierung für Unternehmensgründer die Rechtsform der „Unternehmergesellschaft“ erfunden, damit nicht jeder Gründer gleich 25.000 Euro für die GmbH („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) aufbringen muss. Doch die Unternehmensgründer wählen weiterhin vor allem die GmbH, wie unsere Grafik von Statista zeigt. Auf Rang zwei steht das Einzelunternehmen, bei dem der Inhaber mit dem persönlichen Vermögen für seine Schulden haftet. Nur jeder achte Gründer wählt die Unternehmergesellschaft.
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Bild: FAZ.NET/Statista - Lizenz: CC BY-ND 3.0
Die beliebtesten Rechtsformen
Einst hat die Bundesregierung für Unternehmensgründer die Rechtsform der „Unternehmergesellschaft“ erfunden, damit nicht jeder Gründer gleich 25.000 Euro für die GmbH („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) aufbringen muss. Doch die Unternehmensgründer wählen weiterhin vor allem die GmbH, wie unsere Grafik von Statista zeigt. Auf Rang zwei steht das Einzelunternehmen, bei dem der Inhaber mit dem persönlichen Vermögen für seine Schulden haftet. Nur jeder achte Gründer wählt die Unternehmergesellschaft.