Scheitert das E-Rezept am Datenschutz?
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Nur so halb digital: QR-Code eines E-Rezepts Bild: dpa
Das E-Rezept könnte für Patienten ein Segen sein. Doch eine einfache Lösung gibt es noch nicht. Dabei sei die gar nicht so schwer, findet Deutschlands oberster Datenschützer.
Herr Kelber, eigentlich sollte das elektronische Rezept längst auf den Weg gebracht sein. Jetzt wurde der einzige Pilotversuch dazu beendet, weil Sie Ihr Veto eingelegt haben. Ist das ein Beleg dafür, dass die Digitalisierung in Deutschland am Datenschutz scheitert?
Nein, eigentlich müsste es gar keine großen Diskussionen darüber geben. Für das E-Rezept gibt es eine gesetzliche Grundlage. Die Einreichungsformen, auf die man sich ursprünglich mal geeinigt hatte, sind voll funktionsfähig.
Also können wir direkt loslegen?
Ja, das E-Rezept ist nutzbar. Es gibt den Weg eines QR-Codes, den man sich ausdrucken muss. Das ist natürlich nicht sonderlich digital und auf Dauer keine sinnvolle Lösung. Ärzte können den QR-Code übrigens auch per verschlüsselter E-Mail zusenden. Das machen derzeit nur wenige. Außerdem kann man es über die E-Rezept-App der Nationalen Agentur für digitale Medizin, der Gematik, einlösen. Es kam dann die Idee auf, einen zusätzlichen Weg zu wählen. Dazu soll man mit einer elektronischen Krankenkassenkarte selbst ohne dazugehörige PIN in eine Apotheke gehen und die Karte in ein Lesegerät stecken. Dann bekommt man sein Medikament. Diese Lösung haben wir im September präsentiert bekommen. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben wir eine Sicherheitslücke entdeckt. Daraufhin haben wir der Gematik mitgeteilt: Diese Umsetzung geht leider nicht. Aber wenn ihr die Lösung im Hintergrund anders absichert, könnt ihr sie benutzen – bei gleicher Bedienung für die Patienten, die Ärzte und Apotheken.
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