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Elektro-Rücknahmepflicht : Supermärkte müssen jetzt Elektroschrott annehmen

Letzter Halt Rewe und Aldi Bild: Felix Schmitt

Ob Wasserkocher oder Toaster: Lebensmittel- und Drogeriemärkte müssen nun kostenlos Elektrogeräte zurücknehmen. Dabei gibt es allerdings Einschränkungen: Die Maße entscheiden.

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          Wer das nächste Mal Möhren, Milch oder Mehl einkauft, kann außer dem Portemonnaie auch den kaputten Wasserkocher, das ausrangierte Handy oder den Toaster einpacken, in dem die Scheiben ständig verbrennen. Seit diesem Freitag müssen große Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte alte Elektrogeräte zurücknehmen. Und zwar kostenlos, egal wo sie gekauft wurden, und auch dann, wenn der Kunde keine neue Ware kaufen möchte. So die Neuregelung für Märkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern. „Alle werden pünktlich zum 1. Juli mit Rücknahmesystemen starten und es den Kunden möglichst einfach machen, ihre Elektroaltgeräte zurückzugeben“, versichert Antje Gerstein, Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit beim Handelsverband Deutschland (HDE), der F.A.Z.

          Katja Gelinsky
          Wirtschaftskorrespondentin in Berlin

          Der Verband hatte sich lange Zeit gegen die Ausdehnung der Rücknahmepflicht gewehrt. „Die zusätzliche Belastung ist für viele Handelsunternehmen insgesamt erheblich“, sagt Gerstein. „Oft sind gerade in städtischen Lagen ohnehin nur kleine Lagerflächen vorhanden.“ Der Gesetzgeber hat diese Bedenken berücksichtigt, indem nur Kleingeräte mit einer Länge von maximal 25 Zentimetern zurückgenommen werden müssen. Dazu zählen übrigens auch elektronische „Blinkschuhe“ oder beleuchtete Spiegel. Besser wäre es gewesen, die Grenze bei 50 Zentimetern zu ziehen, sagte Elke Salzmann, Referentin Ressourcenschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auf Anfrage. „Das wäre für Verbraucher eine Erleichterung, da sie dann auch Geräte wie Mikrowellen und Staubsauger hätten entsorgen können.“ Zwar kann der Kunde künftig ebenfalls ausgediente Großgeräte kostenlos im Supermarkt loswerden, aber nur bei Neukauf eines ähnlichen Geräts.

          Wer verkauft, kann auch Schrott entsorgen

          Bislang traf die Rücknahmepflicht nur große Elektro- oder Elektronikgeschäfte sowie Baumärkte und Onlinehändler mit entsprechendem Sortiment. Aber mit nur 11 Prozent war der Beitrag des Handels zur Sammlung ausrangierter Elektrogeräte bescheiden. Den meisten Elektroschrott sammeln die Kommunen. Insgesamt werden jedoch weit weniger Elek­troaltgeräte gesammelt als vorgeschrieben. Die Quote liegt mit 44 Prozent deutlich unter der gesetzlichen Marke von 65 Prozent. Da ein großer Teil der Elektrogeräte – oft als Aktionsangebot – im Lebensmittelhandel und in Drogeriemärkten verkauft werde, sei es richtig, diese Unternehmen nun stärker in die Pflicht zu nehmen, sind sich Umwelt- und Verbraucherschützer einig.

          Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), hat allerdings Zweifel, ob die Märkte die Rücknahmepflicht verbraucher- und umweltfreundlich genug gestalten. Eine Umfrage der DUH bei 13 der größten Supermärkte, Discounter und Drogerien lasse erhebliche Defizite befürchten, sagte Fischer. Bei Aldi-Süd, zum Beispiel, sei eine Rückgabe an der Supermarktkasse geplant. „Stressige Situationen sind da vorprogrammiert“, prophezeit er. Verbraucherschützerin Salzmann vom vzbv wünscht sich, „dass der Handel aktiv über Rückgabemöglichkeiten informiert“. Unauffällige Labels, wie man sie von Rückgabeschachteln für Batterien kenne, reichten nicht.

          Beim HDE heißt es, vielfach würden Sammelboxen aufgestellt oder die Geräte würden an den Informationstheken entgegengenommen. Außerdem gebe es extra Behältnisse für Geräte, die bei Beschädigung leicht brennbar seien, etwa Handys oder andere elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus. Fischer hält dagegen, die Umfrage der DUH habe keine überzeugenden Konzepte zum Umgang mit den Altgeräten geliefert. „Obwohl man aus Erfahrung weiß, dass etwa 15 Prozent der ausrangierten Elektrogeräte noch funktionieren oder repariert werden können, gibt es offenbar keine Pläne, diese gesondert zu sammeln.“ Auch habe nach Kenntnis der Umwelthilfe bislang keiner der großen Entsorger einen Rahmenvertrag zur Abholung der Elektrogeräte aus Lebensmittel- oder Drogeriemärkten. Die Umweltschützer wollen deshalb vor Ort prüfen, wie es mit der Rücknahme läuft. Von nächster Woche an müssen sich die Märkte auf Testbesuche gefasst machen.

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