Rösler plant Verordnung : Gleiches Internet für alle
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Philipp Rösler Bild: dpa
Die Bundesregierung will die Telekom zwingen, eigene und fremde Inhalte bei der Übertragung im Internet gleich zu behandeln. Wirtschaftsminister Rösler plant eine Verordnung, mit der die „Netzneutralität“ sichergestellt werden soll.
Internetbetreiber sollen künftig alle Netzangebote gleich schnell, zu gleichen Preisen und in gleicher Qualität durch ihre Netze leiten müssen - gleichgültig von welchem Anbieter sie stammen. Mit einer entsprechenden Verordnung will Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) die sogenannte Netzneutralität, also die Gleichbehandlung von Datenströmen im Internet, festschreiben. Noch in dieser Legislaturperiode will er sein Vorhaben durch das Kabinett und den Bundestag bringen; die Anhörungen sind für Juli geplant. Auch der Bundesrat müsste der Verordnung zustimmen. Das Internet solle in seiner jetzigen Art und Form erhalten bleiben, begründete Röslers Sprecher am Sonntag in Berlin die Pläne. Er betonte, dass die Verordnung mitnichten eine Lex Telekom sei. Der Minister plane die Verordnung „unabhängig von der aktuellen Diskussion über das Geschäftsmodell der Telekom“.
Dennoch könnte gerade der Bonner Telekommunikationskonzern von den neuen Regeln betroffen sein. Denn Röslers Pläne stehen im Widerspruch zum Vorhaben der Deutsche Telekom, in bestimmten Tarifen die Surfgeschwindigkeit im Netz zu drosseln, sobald ein Vielsurfer ein bestimmtes Datenvolumen überschritten hat - wer weiterhin schneller surfen will, müsste dann einen Aufschlag zahlen. Zwar will der ehemalige Monopolist nach heftiger Kritik von Kunden, Internetaktivisten und Politikern die Geschwindigkeit inzwischen nicht mehr ganz so stark drosseln wie ursprünglich geplant. Röslers Verordnung würde aber jede Art von Drosselung unterbinden. Zudem will die Telekom ihre eigenen Videodienste mit hohen Datenvolumen von der Drosselung ausnehmen - das aber wäre mit den neuen Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetangeboten ebenfalls unvereinbar.
Der Entwurf sehe vor, dass die schnellstmögliche Übermittlung von Angeboten im Internet „ohne Unterschiede“ gewährleistet sein müsse, sagte Röslers Sprecher. „Netzbetreiber dürfen eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln.“ Das würde dann für alle Internetbetreiber gelten, nicht nur für die Telekom. Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorschriften zur Netzneutralität, könnte die Bundesnetzagentur einschreiten und die Internetpraxis der Firma untersagen. Derzeit sei das noch nicht möglich, sagte Röslers Sprecher.
Die Telekom hatte ihre Surf-Bremse immer damit begründet, dass die wegen des rasant steigenden Datenverkehrs notwendigen Investitionen dann etwas besser finanzierbar seien.