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Rente : Pflicht zur Vorsorge auch für Selbständige

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Bild: dapd

Um Altersarmut zu verhindern, will Ursula von der Leyen auch Selbständige dazu verpflichten, fürs Alter vorzusorgen. Die SPD spricht von Zwei-Klassen-Absicherung, auch in der Wirtschaft gibt es Vorbehalte.

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          Jüngere Selbständige müssen sich darauf einstellen, dass sie vom Staat zur Altersvorsorge gezwungen werden. Für Existenzgründer soll aber eine mehrjährige Schonfrist gelten. Wer keine Altersvorsorge nachweisen kann, soll in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert werden. Die Bundesregierung sieht darin ein Instrument, Altersarmut zu verhindern.

          Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant seit längerem, Selbständige in die Pflicht zu nehmen. Die Koalition will dieses Vorhaben bis 2013 unter Dach und Fach bringen. Die Details der Selbständigenrente sind allerdings so kompliziert, dass sie nicht Teil des Rentenpakets sind, das in Kürze in die Ressortabstimmung gehen soll. Derzeit sind rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland selbständig.

          Rund 2,4 Millionen davon beschäftigen keine Mitarbeiter, sind „Solo-Selbständige“. Besonders sie sind gefährdet, mangels Vorsorge im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums soll die neue Pflicht zur Vorsorge für alle Selbständigen gelten, die jünger als 30 Jahre sind. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren sind Übergangsregeln geplant. Selbständige, die das 50. Lebensjahr schon erreicht haben, sollen nicht mehr in die Versicherungspflicht einbezogen werden.

          Ausgenommen sein sollen auch Selbständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Die heute Jüngeren sollen die Wahl haben, sich für eine Lebensversicherung, eine Rürup-Rente oder eine andere privaten oder gesetzliche Rentenversicherung zu entscheiden. So sollen die neuen Regeln für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, sowie für Mitglieder der Künstlersozialkasse nicht gelten. Die heute rund 260.000 pflichtversicherten Handwerker sollen bis zu 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bleiben.

          Streit um Erwerbsunfähigkeitsversicherung

          Eine wichtige Voraussetzung muss erfüllt sein, um sich der gesetzlichen Rentenkasse entziehen zu können: Die Versicherungsansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Insofern dürfte Immobilienvermögen nicht ausreichen. Allerdings soll hier für Selbständige über 30 eine Ausnahme gemacht werden. Nach Überzeugung des Ministeriums sollen sich die Selbständigen so absichern, dass sie nach 45 Jahren Einzahlen eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter von derzeit rund 680 Euro beziehen. Das Ministerium beziffert die Beiträge für eine solche Basisvorsorge auf 250 bis 300 Euro monatlich sowie zusätzlich 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung.

          Ob es auch eine Verpflichtung geben wird, sich gegen Erwerbsunfähigkeit abzusichern, ist noch nicht entschieden. Hierüber streiten Union und FDP. Dass sie sich versichert haben, müssen Selbständige jährlich nachweisen. Für die Überprüfung wird voraussichtlich die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein. Kann der Selbständige keine geeignete Vorsorge nachweisen, muss er sich nachträglich für das Jahr gesetzlich versichern.

          SPD will eigenen Antrag erarbeiten

          Der SPD reicht ein Wahlrecht nicht aus; sie will alle Selbständigen in die gesetzliche Rentenkasse zahlen lassen. Von der Leyen schaffe eine Zwei-Klassen-Absicherung, kritisierte SPD-Sozialpolitikerin Anette Kramme. Das Wahlrecht sei falsch und nur ein Zugeständnis an die FDP „als Statthalter der privaten Versicherungen“. Es führe zu einer Risikoselektion, ähnlich wie in der Krankenversicherung. Gesunde und erfolgreiche Selbständige könnten sich privat absichern, jene mit geringeren Mitteln und höherem Erwerbsminderungsrisiko würden kaum attraktive Tarife bei den privaten Versicherern erhalten und damit in die gesetzliche Versicherung abgeschoben. Die Kosten trage die Solidargemeinschaft. Die SPD werde einen eigenen Antrag erarbeiten.

          In der Wirtschaft stoßen die Pläne von der Leyens auf Vorbehalte. Der Bundesverband der Freien Berufe sieht eine Versicherungspflicht zwar als das „geringere Übel“ im Vergleich zu einer obligatorischen gesetzlichen Rente. Verbandspräsident Rolf Koschorrek kritisierte aber, es werde nicht ausreichend diskutiert, warum Selbständige nicht vorsorgten. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, forderte großzügige Übergangsregelungen. „Selbständige, die bereits in unterschiedlichster Form vorsorgen für das Alter, dürfen nicht bestraft werden.“

          Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände fordert, die Vorsorgepflicht auf jene zu beschränken, die steuerlich leistungsfähig seien. Sie müssten in gleicher Höhe vorsorgen wie Selbständige, die in die Rentenkasse zahlten. Dann könnte das Finanzamt die Vorsorge überprüfen.

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