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Kalkül geht nicht auf : Rente mit 63 lockt Facharbeiter in den Ruhestand

Entspannung statt Arbeit: Immer mehr Menschen gehen mit 63 in Rente, obwohl sie noch arbeiten könnten. Bild: Picture-Alliance

Die Rente mit 63 sollte Menschen unterstützen, die nicht mehr bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können. Doch das System funktioniert nicht.

          3 Min.

          Die umstrittene Rente ab 63 sollte nach Ansicht von Union und SPD vor allem solchen Menschen helfen, die nach langem Arbeitsleben angeschlagen sind und nicht mehr bis zur regulären Altersgrenze durchhalten. Doch tatsächlich verfehlt die im Jahr 2014 eingeführte Rentenregelung dieses Ziel.

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          Die große Mehrheit der Begünstigten, die seither ohne finanzielle Abschläge in Frührente gegangen sind, stand bis zum vorgezogenen Ruhestand mit beiden Beinen im Beruf. „Nur rund ein Fünftel der Zugänge wies vor Rentenbeginn keine Erwerbstätigkeit auf“, heißt es dazu in einem neuen Aufsatz in der Fachzeitschrift der Deutschen Rentenversicherung. Gestützt auf weitere Analysen, gelangen die Forscher Wolfgang Keck und Tino Krickl, zwei Mitarbeiter der Rentenversicherung, stattdessen zu dem Ergebnis, „dass vor allem am Arbeitsmarkt langfristig und gut integrierten Personen der abschlagsfreie und vorgezogene Eintritt über diese Altersrente zugute kommt“.

          Die scheint die zuvor von Personalchefs geäußerte Klage zu bestätigen, dass die Rente ab 63 viele erfahrene und geschätzte Facharbeiter aus dem Beruf in den Ruhestand gelockt habe. So hatte im vergangenen Herbst etwa eine Auswertung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) gezeigt, dass die Zahl der Beschäftigten im Alter von 63 bis 65 Jahren in der Branche nach Einführung der neuen Regelung im Juli 2014 zeitweilig um mehr als 12 Prozent gesunken war und selbst Ende 2016 noch um 7 Prozent niedriger war als zuvor.

          Wichtiges Argument zieht nicht mehr

          Mit der Rente ab 63 können Arbeitnehmer vorzeitig und ohne Rentenabschläge in Ruhestand gehen, falls sie mit Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze mindestens 45 Jahre rentenversichert waren. Die Grenze steigt seit 2014 wieder schrittweise an und liegt derzeit bei 63 Jahren und acht Monaten. Zuvor konnten Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 abschlagsfrei in Rente gehen; damals galten außerdem strengere Kriterien für die Zählung der Beitragsjahre.

          Ein wichtiges Argument für die Herabsetzung der Altersgrenze bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte war, dass viele Arbeitnehmer nach einem langen Erwerbsleben, das definitionsgemäß durch die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren gegeben ist, es oft aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen, bis zum Erreichen einer abschlagsfreien Altersgrenze im Beruf durchzuhalten. Ihnen sollte die Chance geboten werden, abschlagsfrei vorgezogen in eine Altersrente zu wechseln.

          Frührentner stehen oft mit beiden Beinen im Berufsleben

          Ein Blick auf das Versicherungsverhältnis am Jahresende vor Rentenbeginn zeigt allerdings, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Anspruchsberechtigten entweder aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gewechselt sind. Nur rund ein Fünftel der Zugänge wies vor Rentenbeginn keine Erwerbstätigkeit auf.

          Der Abstand zwischen den Rentenzahlbeträgen von Anspruchsberechtigten der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu den Personen, die mit einer anderen vorgezogenen Altersrente im Jahr 2016 in den Ruhestand getreten sind, ist mit einem durchschnittlichen Abstand von knapp 300 Euro.

          Mehr als die Hälfte der Wartezeiterfüller (53,5 Prozent) erreicht die Grenze von 45 Jahren allein aufgrund von Pflichtbeitragszeiten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus pflichtversicherter selbständiger Tätigkeit. Wenn weitere versicherungspflichtige Zeiten berücksichtigt werden, zum Beispiel Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflichtversicherung als Pflegeperson, dann erfüllen weitere 10,1 Prozent der Personen die Wartezeit von 45 Jahren.

          Deutlich mehr Anspruchsberechtigte

          Insgesamt erlangen 23 Prozent der Anspruchsberechtigten auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst durch die neu aufgenommenen rentenrechtlichen Zeiten ihren Anspruch. Damit hat die Reform zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Anspruchsberechtigten geführt.

          Der größte Zuwachs ergibt sich aus der Anrechnung bestimmter Arbeitslosigkeitszeiten. Insgesamt überschreiten 16,7 Prozent der Wartezeiterfüller die 45-Jahre-Schwelle aufgrund der anrechenbaren Arbeitslosigkeitszeiten. Da anrechenbare Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Rangfolge als letzte ergänzende Versicherungszeit aufgenommen wurden, können die 16,7 Prozent als Nettoeffekt gewertet werden, weil diese Zeiten nicht durch andere Zeiten ersetzt werden können.

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