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F.A.Z. exklusiv : Regierung verlagert Arbeitsplätze in den Osten

Hubertus Heil (l-r, SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales in der Minijob-Zentrale Cottbus Bild: ZB

In den ostdeutschen Braunkohlerevieren fallen Stellen weg, dafür sollen dort neue Arbeitsplätze in Behörden entstehen. Hubertus Heil schafft nun erste Fakten.

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          Die Braunkohleregionen im Osten sollen für den Wegfall gut bezahlter Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft durch neue Behörden und öffentliche Einrichtungen entschädigt werden. So sehen es die Pläne der Bundesregierung zum sogenannten Kohleausstieg vor. Nun schafft Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erste Fakten, wie ein Gesetzentwurf aus seinem Ministerium zeigt, der der F.A.Z. vorliegt: Der Rentenversicherungsträger Knappschaft Bahn-See soll für seine Regionaldirektion Cottbus zusätzliche Aufgaben zugewiesen bekommen. Neben ihren angestammten Aufgaben soll die Knappschaft dort künftig die Verwaltung staatlicher Förderprogramme aller Art übernehmen, zunächst vor allem Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF).

          Dietrich Creutzburg
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

          „Zukünftig soll die Administration und Prüfung von Förderprogrammen und -projekten des Bundes stärker gebündelt werden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See soll ermächtigt werden, diese Aufgabe zu übernehmen.“ Und zur Begründung erläutert das Ministerium: Diese Aufgabenzuweisung „eröffnet die Möglichkeit der Stärkung von Standorten in Regionen, die von der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ identifiziert wurden“ – der sogenannten Kohlekommission.

          Tatsächlich plant die Regierung, 5000 Arbeitsplätze der Bundesverwaltung und anderer öffentlicher Einrichtungen in die betroffenen Regionen zu bringen. Dies hatte sie mit ihrem im Mai beschlossenen Eckpunktepapier zur Umsetzung des Kohleausstiegs zugesichert. Heils aktuelles Vorhaben war dort als eines von mehreren erwähnt: die „Übertragung zusätzlicher Aufgaben an die Knappschaft Bahn-See in Cottbus“, wie es in den unter Führung des Wirtschaftsministeriums erstellen Eckpunkten heißt.

          Großteil arbeitet in der Minijob-Zentrale 

          Zur möglichen Zahl der geplanten neuen Stellen bei der Knappschaft in Cottbus wollte sich deren Sprecher am Donnerstag auf Anfrage noch nicht äußern. Er bestätigte jedoch, dass ein Ausbau des Standorts schon in Vorbereitung sei. Bisher arbeiten im Bereich der Regionaldirektion Cottbus seinen Angaben zufolge etwa 1200 Beschäftigte der Knappschaft. Der Großteil, nämlich 800 Mitarbeiter, ist dabei im Bereich der Minijob-Zentrale eingesetzt, die dort neben ihrem Hauptsitz Essen ein zweites Standbein hat. Insgesamt hat die Knappschaft 25.000 Mitarbeiter.

          Mit der Verwaltung der Minijobs hatte die Regierung der Knappschaft im Jahr 2003 schon einmal einen großen Aufgabenbereich neu zugewiesen. Hintergrund war, dass die einst als Sozialkasse für Bergleute entstandene Organisation in ihrem traditionellen Aufgabenbereich immer weniger Versicherte zu betreuen hat; damit könnte sie ihre Beschäftigten auf Dauer nicht mehr auslasten. Mit der großen Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung von 2005 erhielt sie außerdem die Zuständigkeit für 5 Prozent der Mitglieder der allgemeinen Rentenversicherung, also Versicherte aus anderen Branchen. Zusätzlich wurde 2016 unter dem Dach der Knappschaft die „Bundesfachstelle Barrierefreiheit“ angesiedelt. Sie berät Behörden und Verwaltungen, wie sie die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umsetzen können.

          Den nun geplanten Aufbau einer Organisationseinheit für Förderprogramme des Bundes begründet das Arbeitsministerium in der Sache damit, dass die bestehenden Verwaltungsstrukturen sehr zersplittert seien: „Insgesamt gibt es derzeit 16 zwischengeschaltete programmumsetzende Stellen, die insgesamt 8 verschiedene IT-Projektverwaltungssysteme nutzen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. So würden Programme des Arbeitsministeriums derzeit teils von nachgeordneten Behörden, teils von einem externen Dienstleister und teils durch das Ministerium selbst administriert.

          Auch Ministerien sollen aber für ihre Programme künftig die Knappschaft nutzen können. Das Gesetz solle „die Möglichkeit der entsprechenden Aufgabenübertragung auch für die anderen Bundesressorts“ schaffen, heißt es im Entwurf. Der Europäische Sozialfonds, der vorerst im Zentrum stehen soll, finanziert in der aktuellen Förderperiode insgesamt 25 Bundesprogramme, an denen fünf Bundesministerien beteiligt sind.

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