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Absagen wegen Corona : Verbraucherschützer kritisieren „Zwangsgutscheine“

Die Strokes spielten noch vor der Krise am 14. Februar in Berlin. Bild: dpa

Die Verbraucherzentralen halten die geplante Gutscheinlösung für einen „Dammbruch“. Für den Verband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft ist sie dagegen auch im Interesse der Verbraucher.

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          Die Gutscheinlösung für in der Coronavirus-Pandemie ausgefallene Konzerte und Sportereignisse stößt auf Widerstand. Als „Dammbruch“ bezeichnete Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen die Zwangsgutscheine am Montag. Erstmals würde die Bundesregierung Risiken und Kosten der Corona-Krise voll auf die Verbraucher abwälzen.

          Benjamin Fischer
          Redakteur in der Wirtschaft.
          Marcus Jung
          Redakteur in der Wirtschaft.

          „Schwarz-Rot würde damit tief in die Eigentumsrechte der Verbraucher eingreifen und das Prinzip der gerechten Risikoverteilung unserer sozialen Marktwirtschaft auf den Kopf stellen“, kritisierte Müller. Im Fall einer Insolvenz des Veranstalters liege das Risiko vollständig beim Verbraucher, Gutscheine wären dann nichts mehr wert.

          Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte den Entwurf auf den Weg gebracht, wonach Veranstalter vor dem 8. März erworbene Tickets nicht an ihre Kunden erstatten müssen, sondern stattdessen Gutscheine ausstellen können. Wer den Gutschein nicht einlösen will, soll erst ab dem Jahr 2022 eine Rückerstattung verlangen können.

          Im Sinne der Verbraucher?

          Müller sagte, Verbraucher wären so gezwungen, für Liquiditätsengpässe der Unternehmen einzuspringen. Der „Vollkasko-Ansatz“ für die Unternehmen sei inakzeptabel. Von den Zwangsgutscheinen würden auch Anbieter profitieren, die keine Liquiditätsprobleme hätten.

          Dagegen sprach sich Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, für die Gutscheine aus. „Wer dies nun als zinslosen Kredit betrachtet und auf das Risiko hinweist, dass der Gutschein infolge zukünftiger Insolvenzen von Veranstaltern wertlos werden könnte, sollte prüfen, welche bessere Alternative es für die Verbraucher gibt“, sagte Michow. Er hält es, auch im Interesse der Verbraucher, für sinnvoller, dem Veranstalter die Chance zu geben, sich von dieser nicht selbst verschuldeten Krise zu erholen, statt ihn in die sofortige Insolvenz zu drängen.

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