Befreiungsschlag für Anwälte
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Türen mit dem Paragraphenzeichen zum Eingang des Gerichts. Bild: dpa
Das strenge Berufsrecht für Anwälte stand lange in der Kritik, nun wird es gelockert. Doch nicht alle Juristen sind darüber glücklich.
Anwälte und Steuerberater haben künftig wesentlich mehr Spielraum bei der Beratung ihrer Mandanten. Dafür sorgen mehrere Gesetzesvorhaben, die der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschlossen hat. Dazu gehört die „große Reform“ der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die der Deutsche Anwaltverein (DAV) die „umfassendste Reform seit dem Jahr 1994“ nennt. Darin enthalten ist die Möglichkeit, nicht nur wie bisher mit anderen freien Berufen zu kooperieren, sondern sich sogar in einer Bürogemeinschaft oder Anwaltsgesellschaft zusammenzuschließen.
Das betrifft die Gesundheitsberufe, also die Ärzteschaft sowie Apotheker, aber auch Architekten, Ingenieure, Statiker sowie Unternehmensberater und hauptberufliche Sachverständige. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit eröffnet Anwälten neue Geschäftsmodelle, so können sich Baurechtler mit Statikern und Ingenieuren zusammenschließen. Eine Familienrechtlerin könnte mit einem Versicherungsmathematiker eine Kanzlei gründen.
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