Kann ein „Daumen hoch“ ein Vertragsabschluss im Internet sein?
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Manches Bild sagt mehr als tausend Worte: Diese Weisheit kann im Falle von Emojis manchmal zum Fallstrick werden. Bild: dpa
Herzen, Küsschen, Daumen hoch: Emojis sind nicht nur eine Spielerei im Netz. Mit ihrer Hilfe können sogar Verträge zustande kommen.
Emojis sind zum festen Bestandteil unserer digitalen Kommunikation geworden. Viele Menschen können sich ihre Messenger-Nachrichten und Beiträge in sozialen Netzwerken ohne bunte Gesichter, Gesten und Symbole nicht mehr vorstellen. Die Emojis schließen eine Lücke im digitalen Diskurs. Sie können ähnliche Funktionen erfüllen wie Intonation, Gestik, Mimik und andere körpersprachliche Elemente in realen Gesprächen. Ebenso wie das Kopfnicken eines Gegenübers Zustimmung zu einem Angebot signalisieren kann, lässt sich auch der per Whatsapp gesendete 👍 als Annahmeerklärung deuten.
Emojis können den Diskurs lenken, indem sie, je nach Einzelfall, Wörter ersetzen, Botschaften klarstellen und verstärken, Ironie zum Ausdruck bringen oder Aussagen emotional ergänzen und betonen. Bisweilen müssen die Emoji-Botschaften jedoch entschlüsselt werden – das kann weitreichende Rechtsfolgen haben. Als eigentümliche Ergänzung ist wohl die Emoji-Komposition zu bezeichnen, die eine tragende Rolle in einem israelischen Mietrechtsfall spielte. Mietinteressenten hatten dort gleich eine ganze Reihe bunter Bildchen kombiniert: 💃 👯♀️ ✌️ ☄️ 🐿 🍾. Für den Richter signalisierten die Mietinteressenten damit ihre Vorfreude. Gemeinsam mit weiteren Nachrichten, in denen der Vermieter vertröstet wurde und die auch weitere positiv besetzte Emojis enthielten, begründeten die Bildchen letztlich eine vorvertragliche Haftung, weil die Mieter das erweckte Vertrauen enttäuschten und doch noch absprangen.
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