Andreas Tilp : Der Fachmann für Massenklagen
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Entspricht nicht dem klassischen Bild des Anlegeranwalts: Andreas Tilp Bild: dpa
Porsche, HRE und die Deutsche Telekom: Der schwäbische Rechtsanwalt Tilp hat sie alle verklagt. Vor allem zieht er gegen Banken zu Felde – im Interesse der Kunden.
Vielleicht war es ein gutes Omen, dass Anlegeranwalt Andreas Tilp am Mittwoch einen doppelt so großen Reisekoffer mit Akten in den Verhandlungssaal im Landgericht Braunschweig rollte wie die Vertreter des Autobauers Porsche. Von denen verlangt Tilp für diverse Finanzinvestoren 2 Milliarden Euro an Schadensersatz für den Kurssturz nach der gescheiterten VW-Übernahme. Wie das Gericht in diesem Fall entscheidet, wird man erst im nächsten Jahr erfahren. In einem anderen Fall hat der Anwalt aus dem beschaulichen Kirchentellinsfurt bei Tübingen dagegen am Tag darauf einen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof gab am Donnerstag Tilps Klagen gegen die Deutsche Telekom teilweise recht – und schürte damit die Hoffnung von rund 17000 Aktionären auf späte Genugtuung für den Niedergang der vermeintlichen Volksaktie nach dem Börsengang.
Wer Tilp in einem seiner Zivilprozesse plädieren hört, zweifelt gelegentlich an einer Grundregel des Gerichtsverfassungsgesetzes: „Die Gerichtssprache ist Deutsch.“ Denn seine streitbaren Anträge und Argumente trägt er in sattem Schwäbisch vor – häufig charmant garniert mit einem fast verlegenen Lachen in der Stimme. Doch kämpfen kann er, und das nicht nur mit dem Florett. Im Telekom-Prozess, bei dem ihn einst das Frankfurter Oberlandesgericht zum sogenannten Musterklägervertreter bestellte und damit zum Vorreiter der gesamten Klägerschar machte, rückte er einmal unverhohlen Ex-Telekom-Chef Ron Sommer in die Nähe der Korruption. Was er mit seiner kryptischen Andeutung meinte, wollte er allerdings weder dem konsternierten Manager, der gerade im Zeugenstand saß, noch dem hohen Senat erläutern – obwohl die Richter noch monatelang nachfragten.
Führender Experte für das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Im Großen und Ganzen erscheint der 51 Jahre alte Tilp aber als durchaus gemütlicher Vertreter, an dessen Körperumfang überdeutlich seine Liebe zu einem italienischen Restaurant in Tübingen zu erkennen ist. Als einer der Ersten hat er in Deutschland die Zunft der Anlegeranwälte etabliert. Für Investoren zieht er vor allem gegen Banken zu Felde. Mehrfach hat er dazu beigetragen, dass der Bundesgerichtshof den Verbraucherschutz ausgeweitet hat: Banken müssen demnach „anleger- und objektgerecht“ zugleich beraten. Und dürfen beim Verkauf ihrer Produkte Rückvergütungen („Kickbacks“) nicht verschweigen.
Diese Pionierarbeit hat Tilp mittlerweile auch zum führenden Experten in der Anwaltsszene für ein Gesetz gemacht, das die Politik eigens geschaffen hat, damit die Justiz nicht an dem Mammutprozess um die Telekom erstickt. Einige Kanzleien hatten ihre Klagen werbewirksam mit Lastwagen zum Landgericht Frankfurt gekarrt. In aller Eile erließ der Bundestag daraufhin das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Als er es später reformierte, lud er Tilp als einen der Sachverständigen zur Anhörung.
Das dortige Oberlandesgericht führte auf Grundlage dieses „KapMuG“ mit Tilps Mandanten – einem Pensionär, der auf die Werbekampagne der Telekom mit dem Volksschauspieler Manfred Krug hereingefallen war – einen Pilotprozess durch. Jahrelang verhandelte der Zivilsenat, wenngleich mit langen Pausen. Der Vorsitzende Richter, der den Fall eigentlich selbst noch abschließen wollte, war schon längst in Pension, als die Oberlandesrichter schließlich die Klage vollständig abwiesen. Für die ersten Verhandlungstage hatten sie eigens einen Saal in einem Frankfurter Bürgerzentrum angemietet; zur Beweisaufnahme flogen die Robenträger sogar einmal gemeinsam nach Amerika. Zur Verkündung des Urteils, das streng genommen Musterentscheid hieß, fanden sich dann vor zwei Jahren nur noch wenige Zuschauer ein.
Schon am Montag könnte er wieder Rechtsgeschichte schreiben
14 Jahre nachdem Tilp seine erste Klage gegen den Fernsprechkonzern eingereicht hat, hat er nun also einen bemerkenswerten Etappensieg erzielt. Ob am Ende Geld für die Aktionäre dabei herausspringen wird, ist durchaus noch offen. Doch zumindest hat der Jurist damit wieder einmal Rechtsgeschichte geschrieben. Dem klassischen Bild des Anlegeranwalts entspricht er schon lange nicht mehr: Nicht der Kleinaktionär, sondern der institutionelle Anleger ist sein typischer Klient – wie etwa amerikanische Versicherer im Porsche-Fall.
Tilps Nimbus als „KapmuG“-Experte hat auch das Oberlandesgericht München dazu veranlasst, ihn zum Anwalt in einem weiteren Musterprozess zu bestellen. Von der inzwischen verstaatlichten Bank Hypo Real Estate (HRE), deren Rettung die Steuerzahler Unsummen gekostet hat, fordern internationale Fondsgesellschaften ebenso wie Privatanleger insgesamt 1,1Milliarden Euro. Der Vorwurf: Der Vorstand soll in der Finanzkrise den Kapitalmarkt getäuscht haben.
Schon am kommenden Montag wollen die Richter eine Entscheidung verkünden. Die Karten sehen auch hier für Tilp nicht schlecht aus. Der Vorsitzende Richter hat schon deutlich gemacht, dass er einen Teil der Anschuldigungen gegen den damaligen Vorstandschef Georg Funke für zutreffend hält. Dies ist kein Geringerer als Guido Kotschy, der schon die Deutsche Bank in der Milliardenklage des verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch alt aussehen ließ.