Diese Vollmachten braucht jeder
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Formulare für verschiedene Vorsorgevollmachten Bild: dpa
Wer entscheidet, wenn man das selbst nicht mehr kann? So sorgen Sie richtig vor.
Manchmal geht alles ganz schnell: Eben war man noch fit, dann plötzlich ein Unfall oder Schlaganfall – und das Leben ist ein völlig anderes. Manch einer findet sich dann dauerhaft im Rollstuhl wieder oder ist geistig eingeschränkt. In ganz schlimmen Fällen fallen die Betroffenen gar ins Koma. Sie sind auf fremde Hilfe angewiesen. Erst für medizinische Fragen, später nach dem Krankenhausaufenthalt auch für die Alltagsdinge wie Bank- und Versicherungsangelegenheiten und die Kommunikation mit Behörden.
Wer für diesen Fall keine Vorsorge getroffen hat, muss sich vom Staat vorschreiben lassen, wer sich um ihn kümmert. Denn es sind entgegen der landläufigen Meinung nicht automatisch die Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder, die dann entscheiden dürfen. Nur bei minderjährigen Kindern werden die Eltern gefragt. Für alle anderen bestellt ein Gericht einen „Betreuer“. Das können Angehörige sein, aber auch ein Behördenmitarbeiter. Um solch staatliche Einmischung zu vermeiden, sollte jeder eine Reihe von Vollmachten abschließen. Und das am besten schon mit der Volljährigkeit, denn ein Unfall kann auch in jungen Jahren passieren.
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