Mietendeckel gefährdet Grundversorgung
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Die Einführung eines Mietendeckels in Berlin und dessen Auswirkungen sind auch rechtlich bedenklich. Bild: EPA
Berlin plant die Begrenzung der Wohnungsmieten und setzt Mieterhöhungen enge Grenzen. Das schadet der Daseinsvorsorge, also dem notwendigen öffentlichen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnraum.
Der deutsche Immobilienmarkt befindet sich seit längerem unter Druck. Besonders in der Hauptstadt intensivieren steigende Mieten und Immobilienpreise, aber auch (zu) knapper Wohnraum diese Problematik seit Jahren. Jetzt plant Berlin, die Kaltmiete je nach Baujahr auf 6,45 Euro bis 9,80 Euro je Quadratmeter für Objekte mit Sammelheizung und Bad für vorerst fünf Jahre zu begrenzen. Zudem hat das Land Mieterhöhungen enge Grenzen gesetzt. Die Auswirkungen für Vermieter, aber auch für die öffentliche Daseinsvorsorge sind folgenschwer.
Sozialer Wohnungsbau gehört zur Daseinsvorsorge
Neben Ver- und Entsorgungsbereichen wie Wasser, Energie oder Mobilität gehört auch der soziale Wohnungsbau zur Daseinsvorsorge. Der Begriff wurde vom Verwaltungsrechtler Ernst Forsthoff in den dreißiger Jahren eingeführt und statuiert ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis des Stadtbürgers von öffentlichen Versorgungsleistungen. In den späten neunziger Jahren öffnete sich der Begriff durch die EU-Liberalisierung stärker zu einem marktliberaleren Ansatz. Auch der unter Druck stehende Wohnungsmarkt rückt mehr und mehr in den Fokus einer staatlichen Relevanz, da sich zahlreiche Bürger Mieten in Großstädten nur noch schwer leisten können. Aus Sicht der Daseinsvorsorge ist der geplante Mietendeckel jedoch nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch kontraproduktiv.
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