Urteil : Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Hartz
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Peter Hartz kann erstmal einen Schlussstrich ziehen Bild: REUTERS
Das Urteil gegen Peter Hartz ist gefallen: Zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 576.000 Euro. Die Entscheidung war nicht anders erwartet worden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits vor Prozessbeginn auf einen umstrittenen „Deal“ verständigt.
In der Affäre um Lustreisen von Betriebsräten bei VW bleibt der frühere Personalvorstand Peter Hartz von einer Gefängnisstrafe verschont. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 65 Jahre alten Hartz am Donnerstag wegen Untreue und Begünstigung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Zudem muss Hartz 360 Tagessätze zahlen, was 576.000 Euro entspricht.
Das Urteil folgt einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Hartz hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, um dem Gefängnis zu entgehen. Er gab zu, sich mit 2,6 Millionen Euro über zehn Jahre hinweg das Wohlwollen des früheren Betriebsratschefs Klaus Volkert erkauft zu haben.
Kein Schlusswort
Hartz hatte vor der Urteilsverkündung auf ein Schlusswort verzichtet. Sein Anwalt stellte aber ausdrücklich fest, der Ex-Manager wisse, „dass er die strafrechtliche Verantwortung auf sich nehmen muss“. Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, Hartz habe Volkert regelrecht „gekauft“, und zwar vor allem durch Sonderboni von fast zwei Millionen Euro „ohne messbare Gegenleistung“.
Zugleich verteidigte die Anklage die Absprache über das Strafmaß. Dieses Vorgehen sei „tägliches Brot in Großverfahren und Wirtschaftsverfahren“, der Bundesgerichtshof habe die Gerichte dazu angehalten. Es habe keine Kungelei, sondern intensive Ermittlungen gegeben.
Keine Anklage wegen Bordellbesuchen
Schon vor Prozessbeginn hatten die Beteiligten vereinbart, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage wegen diverser Bordellbesuche und der Anmietung einer Wohnung für ungestörte Stunden verzichtet. Die offizielle Begründung lautete, dass der dadurch entstandene Finanzschaden relativ gering gewesen sei. Hartz blieben damit Zeugenauftritte von Prostituierten erspart.
Der Namensgeber der Hartz-IV-Reformen gilt als Schlüsselfigur der VW-Affäre um Schmiergeldzahlungen und Lustreisen für Betriebsräte. Das Urteil gegen ihn war der erste große Schritt zur juristischen Aufarbeitung des Skandals. Hartz war im Sommer 2005 nach dem Bekanntwerden der Affäre von seinem Posten als Personalvorstand zurückgetreten.
Zu rechnen ist damit, dass in den kommenden Wochen auch Anklage gegen Volkert wegen Anstiftung zur Untreue erhoben wird. Er soll Hartz regelrecht bedrängt haben, ihn wie einen Manager zu bezahlen. Gegen elf weitere Betriebsräte und frühere VW-Manager wird noch ermittelt. Darunter sind auch der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl (SPD) und der niedersächsische Landtagsabgeordnete Günter Lenz (SPD).
Abermals geständig
Hartz hatte am Donnerstag abermals die Bestechung des Betriebsrats gestanden. Er habe das hohe Ansehen des früheren Betriebsratschefs Klaus Volkert bei der Belegschaft erkannt und sich dessen Unterstützung durch finanzielle Zuwendung gesichert, ließ Hartz durch seinen Anwalt Egon Müller vor dem Landgericht Braunschweig erklären.
„Volkert verfügte über ein Charisma, weil er Hunderttausende hinter sich brachte“, sagte Müller. „Es ging darum, Volkert bei guter Laune zu halten.“ Das Verhältnis von Hartz zu Volkert schilderte Müller so: „Es ging um eine Position, in der man den anderen kauft, ihn einkauft.“
Müller sagte, bei den Zahlungen habe Hartz für eine „Minimierung der Kontrolle“ gesorgt und dabei ein strafbares Verhalten in Kauf genommen. Die Zahlungen hätten nicht in einem Zusammenhang mit konkreten Entscheidungen etwa über Personalfragen gestanden, betonte er. „Sie dienten der Stabilisierung des Verhältnisses der beiden Herren und der Klimapflege.“ Volkert sei zufrieden und dankbar gewesen.
Piëch entlastet
Volkert sei zwar auf Hartz zugekommen und habe mehr Geld verlangt. Die Idee für die Sonderboni stamme aber von seinem Mandanten und nicht von Volkert, unterstrich Müller. Er betonte, Hartz habe von seinem Vorgänger kein System übernommen, „das wäre ja entlastend“.
Sein Mandant übernehme die volle strafrechtliche Verantwortung für sein Verhalten. Hartz räumte ein, vom damaligen Vorstandschef Ferdinand Piëch in einem informellen Gespräch freie Hand zur finanziellen Besserstellung von Volkert bekommen zu haben. Über den Weg habe er aber allein entschieden.
Als Verräter beschimpft
Hartz war am Morgen von 15 bis zwanzig Demonstranten empfangen und als Verräter beschimpft worden. Schon zum Prozessauftakt vor gut einer Woche hatten Demonstranten den Namensgeber für die Arbeitsmarktreform der früheren rot-grünen Bundesregierung als „Lumpen“ tituliert. Während Sozialhilfeempfänger sich einschränken müssten, habe Hartz als Arbeitsdirektor in Saus und Braus gelebt.
Die VW-Affäre um Schmiergelder, Begünstigung von Betriebsräten, Partys und Vergnügungsreisen auf Firmenkosten begann im Juni 2005. Erst nach und nach kam das ganze Ausmaß des Skandals ans Licht. Das Verfahren gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz ist der Beginn des juristischen Nachspiels. Weitere Prozesse dürften folgen. Eine Chronologie.
25. Juni 2005: Erste Berichte über eine Schmiergeld-Affäre bei Volkswagen. Hauptpersonen sollen der Ex-Personalchef der tschechischen Volkswagen-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, sowie ein Mitarbeiter der VW-Personalabteilung, Klaus-Joachim Gebauer, sein. Gebauer war für die Beziehungen zum Betriebsrat zuständig.
28. Juni 2005: Volkswagen erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Schuster. Er soll Schmiergeld von Zulieferfirmen gefordert haben. Zudem soll er über Strohmänner und ein Geflecht von Tarnfirmen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Auch gegen Gebauer ermittelt die Justiz.
30. Juni 2005: Betriebsratschef Klaus Volkert tritt zurück.
5. Juli 2005: Medien berichten, der VW-Vorstand habe dem Betriebsrat teure Luxusreisen ins Ausland zugeschanzt. Dafür seien Betriebsräte bereit gewesen, Vorstandsbeschlüsse mitzutragen. VW- Arbeitsdirektor Peter Hartz weist die Vorwürfe zurück.
8. Juli 2005: Hartz bietet seinen Rücktritt an. Er übernehme damit die Verantwortung für Verfehlungen in seinem Zuständigkeitsbereich.
28. Juli 2005: VW stellt Strafantrag wegen des Verdachts der Begünstigung von Betriebsräten.
31. Juli 2005: Gebauer erklärt, er habe für Betriebsräte auf VW- Kosten Besuche in Nobelhotels und in Nachtclubs organisiert. Er habe im Auftrag des Vorstands gehandelt.
5. August 2005: Der VW-Aufsichtsrat nimmt Hartz' Rücktritt an.
28. September 2005: Hartz wird als Zeuge vernommen.
7. Oktober 2005: Nach weiteren Zeugenvernehmungen unter anderem von Gebauer wird Hartz nun der Untreue verdächtigt. Seine Arbeitsräume bei VW werden durchsucht, Beweismaterial sichergestellt. Er soll von den Mauscheleien mehr gewusst haben, als er zugibt.
11. November 2005: Der VW-Aufsichtsrat befasst sich mit dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Der finanzielle Schaden der Affäre beläuft sich danach auf mindestens fünf Millionen Euro.
29. März 2006: Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch sagt bei der Staatsanwaltschaft aus. Er war nach Angaben seines Anwalts selbst auf die Justiz zugegangen und betonte sein Interesse an einer lückenlosen Aufklärung. Vor allem Vorwürfe bezüglich falscher Abrechnungen fallen in seine Zeit als VW-Chef. Piëch sagt, er habe davon nichts gewusst.
9. Oktober 2006: Hartz räumt bei einer Vernehmung eine „strafrechtliche Verantwortlichkeit für Begünstigungen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden“ ein. Dabei habe es sich vor allem um Sonderbonuszahlungen gehandelt.
15. November 2006: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen Hartz wegen Untreue in 44 Fällen. Er soll unter anderem von 1994 bis 2005 eine Summe von insgesamt fast zwei Millionen Euro als Bonuszahlungen an Volkert genehmigt haben. Auch Volkerts Geliebter habe er hohe Summen ohne Gegenleistung zugeschanzt.
11. Dezember 2006: Gut eineinhalb Jahre nach Aufdeckung der VW- Affäre wird der Termin für den ersten Prozess festgelegt: Das Landgericht Braunschweig teilt mit, dass am 17. Januar das Hauptverfahren eröffnet werde. Das Verfahren wird auf nur zwei Verhandlungstage terminiert, Zeugen und Sachverständige sind nicht geladen. Als Grund gibt die Justiz vor allem Hartz' Geständnis an.
17. Januar 2007: Erster Verhandlungstag gegen Hartz. Er legt vor Gericht ein Geständnis ab. Die Kammer zieht eine „Urteilsabsprache“ über eine Strafobergrenze in Betracht. Voraussetzung sei ein „glaubhaftes Geständnis“ vor Gericht.
25. Januar 2007: Peter Hartz bekräftigt vor Gericht, den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert „gekauft“ zu haben. Er wird zu einer zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt - gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576.000 Euro.