Urteil : Keine Kündigung für den Müll-Dieb
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Sieg vor Gericht: Müllmann Mehmet Güler Bild: dpa
Darf einem Müllmann fristlos gekündigt werden, weil er ein weggeworfenes Kinderbett mitgenommen hat? Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht in Mannheim befasst. Die Richter halten die fristlose Kündigung in diesem Fall für unverhältnismäßig.
Der Mannheimer Müllmann, der ein Kinderbett aus einem Container seines Arbeitgebers gezogen und mitgenommen hat, behält seinen Job. Das Entsorgungsunternehmen hatte den Mann wegen Diebstahls fristlos entlassen, das Arbeitsgericht Mannheim erklärte die Kündigung am Donnerstag aber für unwirksam, weil sie unverhältnismäßig sei.
Zwar habe der Mitarbeiter einen Diebstahl begangen, als er das Reisekinderbett an sich nahm. Er sei auch vorher schon wegen geklauten Toilettenpapiers abgemahnt worden, und überhaupt habe der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die „Betriebsdisziplin“ zu wahren und ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Aber letztlich sei das Verschulden des Arbeitnehmers doch „gering“, fand das Gericht.
Gütliche Einigung gescheitert
Hätte der Mann gefragt, hätte er das Bett sicher mitnehmen dürfen, dies sei im Betrieb gängige Praxis. Weil das Bett ohnehin entsorgt werden sollte, sei es für das Entsorgungsunternehmen auch wertlos gewesen. Außerdem müsse man bedenken, dass der 29 Jahre alte Mann eine Familie mit zwei Kindern ernähren müsse und immerhin mehr als acht Jahre im Betrieb gewesen sei.
Vorher hatte das Gericht vergeblich versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erreichen. Beide Seiten haben schon vor dem Urteil angekündigt, im Fall einer Niederlage in die nächste Instanz zu gehen. Der Kläger hat sich inzwischen eine neue Stelle gesucht und will sich nach Agenturangaben jetzt überlegen, ob er in seinen alten Betrieb zurückkehrt.
Erinnerung an Fall „Emmely“
Von einem Vertrauensbruch wie im Fall der bundesweit bekannten Kassiererin „Emmely“ war in Mannheim keine Rede. Die Kassiererin „Emmely“ war von ihrem Arbeitgeber, der Gruppe Kaiser's Tengelmann, nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gefeuert worden, weil sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 1,30 unterschlagen habe.
Am Dienstag hatte das Bundesarbeitsgericht eine Revision in dem Fall zugelassen (siehe Pfandbon-Kündigung geht in die nächste Instanz). Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte, vom obersten deutschen Arbeitsgericht noch einmal überprüft. Einen genauen Termin dafür gibt es aber noch nicht.