Im Gefängnis : Keine Vorzugsbehandlung für Hoeneß
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Seine Zelle darf Hoeneß „in angemessenem Umfang“ selber gestalten. Bild: dpa
Uli Hoeneß muss in Haft. Mit einer Vorzugsbehandlung darf der Bayern-Patron dort nicht rechnen. Dennoch könnte er das Gefängnis nach wenigen Wochen wieder verlassen - zumindest tagsüber.
Uli Hoeneß muss ins Gefängnis, das hat Richter Rupert Heindl heute entschieden. Ob das Urteil Bestand hat, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Wo der amtierende Präsident des FC Bayern seine etwaige Haftstrafe absitzen muss, ist noch unklar. Einen Ausblick, was ihn dort erwartet, kann man dennoch wagen. Denn auch für den Bayern-Präsidenten gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Hoeneß darf im Gefängnis nicht damit rechnen, Vorteile gegenüber anderen Insassen zu bekommen. Das Strafvollzugsgesetz legt fest, dass Gefangene in Einzelzellen untergebracht werden, nur in Ausnahmefällen müssen sie ihre Zelle mit anderen teilen. Hoeneß dürfte es nicht anders ergehen.
Sein neues zu Hause kann Hoeneß „in angemessenen Umfang“ selber gestalten: Familienfotos, Bücher und Radio sind gestattet, auch einen eigenen Fernseher darf Hoeneß sich in die Zelle stellen, um seine Bayern spielen zu sehen. Zumindest, insofern die Partien im frei empfangbaren TV übertragen werden - Sky gibt es bisher nur in wenigen Haftanstalten. Auch eine Tageszeitung darf Hoeneß abonnieren. Den Kontakt zu Familie und Freunden kann Hoeneß am ehesten über das Gefängnis-Telefon aufrecht erhalten.
Denn das Besuchsrecht für Gefangene ist stark eingeschränkt, Hoeneß hat lediglich Anspruch auf eine Stunde Besuch pro Monat. Zwar dürfen die Gefängnisse auch häufigere Besuche erlauben. Das gilt jedoch nur, wenn die Verbesserungen für alle Insassen gelten. Hoeneß zu bevorzugen, dürfte schwierig werden.
Jeder kennt Hoeneß - ein Vorteil
Sollte Hoeneß gegenüber seinen Mitinsassen besser wegkommen, so sind die Annehmlichkeiten eher im Detail zu suchen. In Gefängnissen existiert meist eine gewisse Hierarchie, in der beispielsweise Kinderschänder sehr weit unten stehen und Betrüger relativ weit oben angesiedelt sind. Sie bekommen so zum Beispiel oft die beliebteren Arbeitsstellen im Gefängnis.
Hoeneß war und ist zudem eine Person des öffentlichen Lebens, er hat mit dem FC Bayern viel erreicht und gerade in Bayern viele Sympathisanten. Jeder Vollzugsbeamte kennt Uli Hoeneß, was ihm im Gefängnisalltag sicherlich nicht zum Nachteil gereichen dürfte.
Sollte das Urteil bestand haben, muss der Bayern-Patron für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dass er diese Strafe auch komplett verbüßt, ist unwahrscheinlich - hat aber nichts mit einem etwaigen Prominenten-Bonus zu tun.
Möglicherweise winkt ihm bereits nach wenigen Wochen der Übergang in den offenen Vollzug. Das Strafvollzugsgesetz erlaubt es, dass Häftlinge außerhalb des Gefängnisses arbeiten und nur nachts zum Schlafen zurückkehren müssen, wenn keine Fluchtgefahr besteht. Die Entscheidung darüber trifft der Anstaltsleiter. Zudem kann Hoeneß Hafturlaub beantragen, nachdem er die ersten sechs Monate seiner Strafe abgesessen hat. Bis zu 21 Tage im Jahr könnte er das Gefängnis auf diesem Wege verlassen. Dass Hoeneß sämtliche möglichen Hafterleichterungen bekommen wird, dürfte sicher sein. Er kann sich die besten Anwälte leisten, zudem ist ja auch unwahrscheinlich, dass er sich im Gefängnis daneben benimmt.
Und Hoeneß kann sich berechtigte Hoffnungen machen, vor Ende seiner Haftstrafe die Gefängnismauern hinter sich zu lassen. Das Gesetz erlaubt es, Häftlinge frühestens nach der Hälfte ihrer Haftzeit vorzeitig zu entlassen, wenn „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“, wie es im Gesetzestext heiß. Hoeneß wäre nicht der erste Steuersünder, der lediglich die Hälfte seiner Haftstraße im Gefängnis absitzt: Auch Peter Graf, der Vater von Tennis-Legende Steffi Graf, wurde nach der Hälfte seiner Strafe entlassen.