Richter: Gebührenmanipulation für höhere Honorare : Oberlandesgericht wirft Anwaltschaft Betrug vor
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Anwälte manipulieren systematisch die Gerichtsgebühren. So lautet der Vorwurf eines Obergerichts, das sogar den Straftatbestand des Betrugs ins Feld führt. Die Rechtsberater verdienen dadurch mehr - den Schaden hat der Steuerzahler.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Anwaltschaft vorgeworfen, systematisch Gerichtsgebühren nach unten zu manipulieren, um auf Kosten der Staatskasse Geld zu sparen. In einem aktuellen Fall werfen die Richter daher einer Anwaltskanzlei sogar einen "gemeinschaftlichen versuchten Betrug" vor. Die Anwälte und das von ihnen vertretene Unternehmen - ein Hersteller von Mobilfunktechnik - erhielten eine Frist gesetzt, um zu diesem Verdacht Stellung zu nehmen.
Milliarden statt Millionen
In dem Prozess ging es um die angebliche Verletzung eines Patents durch einen Wettbewerber. Die Anwälte des Klägers gaben den sogenannten Streitwert, nach dem sich die Gerichtsgebühren bemessen, mit 5 Millionen Euro an. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass für den Produzenten, der das Patent besaß, ein Umsatz von mehr als 2 Milliarden Euro auf dem Spiel stand. Sie legten daher eine fiktive Lizenzgebühr zugrunde und setzten den Wert des Rechtsstreits drastisch auf 30 Millionen Euro herauf.
Die Bedeutung dieser Gerichtsentscheidung geht jedoch weit über den Einzelfall hinaus. In dem Beschluss heißt es: "Nach den Erfahrungen des Senats stellt es eine nicht nur gelegentliche, sondern mittlerweile beinahe regelmäßige Praxis dar, dass - solange der Prozesserfolg und damit die letztlich kostenpflichtige Partei noch nicht sicher abzusehen sind - beide Parteien im einträchtigen Zusammenwirken mit einer zu niedrigen Streitwertangabe prozessieren, um Gerichtskosten ,zu sparen'." Die Ursache dafür sei, dass die Parteivertreter - zumindest in größeren Verfahren - ihre eigenen Anwaltsgebühren nicht anhand des Streitwerts abrechneten, sondern nach dem Stundenaufwand. Damit wirke sich eine zu niedrige Festsetzung des Streitwerts nur einseitig zulasten der Landeskasse aus. Aus verschiedenen Äußerungen von Anwälten wüssten die Richter, dass dies nicht versehentlich geschehe, sondern in der "direkten Absicht", durch die zu niedrigen Angaben "weiteren Spielraum für die Abrechnung zusätzlichen eigenen Honorars zu gewinnen".
Torpedieren und Kapitulieren
Das Oberlandesgericht setzt sich gegen solche Gebührentricks nun grundsätzlich zur Wehr. Es liege auf der Hand, schreibt es, dass eine solche "bewusste Vorenthaltung" von Gerichtsgebühren nicht hingenommen werden könne. Nicht selten versuchten die Prozessbevollmächtigten sogar, eine angemessene Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht zu "torpedieren", indem sie dem Gericht die nötigen Daten wie Verkaufspreise, Umsatzzahlen oder Marktanteile vorenthielten. Die Behauptung, man habe darüber keine Kenntnisse, sei in aller Regel bloß vorgeschoben: "Am Markt tätige Unternehmen wissen selbstverständlich um die Marktpräsenz ihres Prozessgegners."
Auch in dem konkreten Fall bezeichnen die Oberlandesrichter das angebliche Nichtwissen beider Seiten als "unglaubhaft und vorgeschoben"; die Anwälte hätten sich nur "ahnungslos gegeben". Sie empfehlen daher allen Zivilgerichten, ihrerseits einen Kniff anzuwenden, um nicht vor diesem Verhalten "kapitulieren" zu müssen: Wenn die Prozessparteien ihre Mitarbeit verweigerten, könne die Justiz den Streitwert dermaßen hoch festsetzen, dass dies beide Seiten zusätzlich zu einer wahrheitsgemäßen Mitwirkung motiviere (Az.: I-2 W 15/11).