Privatinsolvenzen : Riskanter Schuldenerlass
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Gerade in Bevölkerungskreisen, die sich durch Ratenkredite leicht zur Überschuldung verführen lassen, dürfte bei der Reform der Privatinsolvenz nur ein Signal ankommen: Auf Kosten der Gläubiger lässt sich unbeschwert konsumieren.
Die schlechte Nachricht für Gläubiger lautet: Die Regierungskoalition erlässt Schuldnern doppelt so schnell ihre Schulden wie bisher. Die gute Nachricht: In der Praxis wird sich kaum etwas ändern, weil CDU/CSU und FDP eine kaum zu überspringende Hürde eingebaut und im letzten Moment noch einmal deutlich verschärft haben.
Ein solches Gesetz sollte man sich lieber sparen. Es dient allenfalls der Gesichtswahrung, weil man sich im Koalitionsvertrag gegenseitig einen erleichterten Neustart für Existenzgründer versprochen hat, der sich nach näherer Prüfung als undurchführbar erwiesen hat. Dennoch besteht ein Restrisiko, dass diese Reform der Verbraucherinsolvenz Schaden anrichtet. Denn gerade in Bevölkerungskreisen, die sich durch Ratenkredite leicht zur Überschuldung verführen lassen, dürfte nur das Signal ankommen: Auf Kosten der Gläubiger lässt sich unbeschwert konsumieren. Das Kleingedruckte im Gesetz über die „Mindestbefriedigungsquote“ dagegen wird dort wohl oft überlesen werden.
Da bleibt nur zu hoffen, dass der Bundestag die zeitnahe Überprüfung der praktischen Folgen, die er sich zugleich selbst vorschreiben will, dann auch wirklich ernst nimmt.