https://www.faz.net/-gqe-7quho

Diskriminierte Frauen : Zu klein fürs Cockpit

  • Aktualisiert am

Blick ins Cockpit Bild: dpa

Vier Zentimeter war eine junge Frau für eine Pilotenausbildung bei der Lufthansa zu klein. Ein Gericht findet die Regel zwar diskriminierend. Geld bekommt die Frau trotzdem nicht.

          1 Min.

          Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Klage einer Frau abgewiesen, die wegen ihrer Körpergröße von der Lufthansa nicht zur Pilotenausbildung zugelassen worden war. Die Fluggesellschaft hatte die Ablehnung damit begründet, dass die Frau mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern 3,5 Zentimeter zu klein sei, um das Flugzeug sicher steuern zu können.

          Das Gericht gab der Klägerin am Mittwoch darin recht, dass Frauen mit dieser Regelung diskriminiert würden, weil sie nun mal durchschnittlich kleiner seien als Männer. Dennoch lehnte das Gericht es ab, die Lufthansa zu einer Entschädigung zu verurteilen, weil der Frau durch das Vorgehen kein Schaden entstanden sei. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz.

          Es war bei der Verhandlung am Mittwoch auffällig, dass der Vorsitzende Richter Jochen Sievers an der Argumentation der Lufthansa kaum ein gutes Haar ließ. Vielleicht helfe es ja, einfach ein Kissen unterzuschieben, regte er an. „Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll.“

          In seiner Urteilsbegründung sagte Sievers: „Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden.“ Denn Frauen seien im Durchschnitt nun einmal deutlich kleiner als Männer. Eine Entschädigung für die Klägerin sei nach geltendem Recht dennoch nicht möglich. Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz.

          Schon in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Köln im vergangenen Jahr entschieden, dass die Festlegung einer Mindestgröße von 1,65 Metern für Pilotinnen durchaus diskriminierend ist. Die Klage der Frau auf Entschädigung in Höhe von 135.000 Euro wurde auch damals abgewiesen.

          Möglicherweise ist der Rechtsstreit noch nicht zu Ende: Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen. Richter Sievers verabschiedete sich mit den Worten: „Wir warten gespannt darauf, was uns in zwei Jahren Erfurt dazu sagen wird - wenn Sie Revision einlegen!“ Ob das so sein wird, muss die Klägerin noch entscheiden. Wie ihr Anwalt sagte, will sie nun vielleicht eine Piloten-Ausbildung bei Swissair machen.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Wollen eine Ampel-Koalition bilden: Annalena Baerbock, Olaf Scholz, Christian Lindner

          Ampel und Schuldenbremse : So darf man nicht mit der Verfassung umgehen

          Natürlich sollte der Bund in den Klimaschutz investieren. Doch SPD, Grüne und FDP müssen das Grundgesetz achten. Einen verfassungswidrigen Haushalt vorzulegen, wäre ein schlechtes Aufbruchssignal.
          Männer mit Ambitionen: Robert Habeck und Christian Lindner

          F.A.Z. Machtfrage : Ist Scheitern wirklich keine Option?

          Die Ampel-Partner geben sich harmonisch – aber vor allem zwischen Grünen und FDP knirscht es. Was sind die schwierigsten Punkte in den jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen?
          Vorbereitungen auf die Wahlparty im Konrad-Adenauer-Haus am 26. September 2021

          Union nach der Wahlniederlage : Braucht es die CDU noch?

          Die CDU hat nicht verloren, weil ihre Werte nicht mehr gefragt wären, sondern weil sie das moderne bürgerliche Lebensgefühl verfehlt hat. Sie braucht Änderungen in Stil und Inhalt. Ein Gastbeitrag.
          Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Dienstag in Straßburg bei einer Rede vor dem Europäischen Parlament

          Debatte im EU-Parlament : Morawiecki wirft EU „Erpressung“ vor

          „Die Kompetenzen der EU haben ihre Grenzen“, sagt Polens Ministerpräsident Morawiecki im Streit um die Rechtsstaatlichkeit. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat Warschau zuvor schwere Sanktionen angedroht.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Abonnieren Sie unsere FAZ.NET-Newsletter und wir liefern die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.