Mehreinnahmen von 3,1 Milliarden Euro : Steuerfahnder treiben Rekordbetrag ein
- -Aktualisiert am
Die Steuerfahndung in Deutschland sorgt für Rekordeinnahmen Bild: dpa
2012 nahm der Fiskus knapp 3,1 Milliarden Euro zusätzlich durch die Arbeit der Steuerfahnder ein. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von fast 40 Prozent.
Die Arbeit der Steuerfahnder zahlt sich für den Fiskus mehr denn je aus. Die auf diese Weise erzielten Einnahmen schnellten im vergangenen Jahr in die Höhe. 2012 nahm der Fiskus damit knapp 3,1 Milliarden Euro zusätzlich ein. Dies berichtete das Bundesfinanzministerium auf Anfrage. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von fast 40 Prozent.
Schon damals war es ein Rekordwert gewesen. Davor bewegte das mit der Arbeit der Steuerfahnder verbundene Mehraufkommen meist recht stabil zwischen 1,5 und 1,7 Milliarden Euro. Damit verglichen hat sich der Betrag aktuell ungefähr verdoppelt. Die mit Selbstanzeigen verbundenen Mehreinnahmen sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Auch hier gab es zuletzt einen kräftigen Anstieg.
Die Gerichte haben sowohl Freiheitsstrafen als auch Geldstrafen verhängt. Manchmal gibt es auch ohne Gerichtsverfahren nur die Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen. Bei geringeren Verstößen gegen die Steuergesetze sind Geldbußen möglich. Die Freiheitsstrafen addierten sich auf 1937 Jahre. Das ist ein Plus von 15,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2011.
Die Geldstrafen summierten sich auf 32,5 Millionen Euro, die Geldbeträge auf 35,5 Millionen Euro und die Geldbußen auf 53,1 Millionen Euro. Letztere haben sich fast vervierfacht. Das Finanzministerium warnte jedoch vor voreiligen Rückschlüssen. Da sich Großverfahren über Jahre hinziehen könnten, lasse das Zahlenmaterial allein keine Rückschlüsse auf Veränderungen in der Steuerehrlichkeit und der Sanktionierung von aufgedeckten Steuerdelikten zu.
Umsatzsteuer ist der größte Posten
Neu eingeleitet wurden im vergangenen Jahr 15.984 Strafverfahren. 2011 waren es 16.119 Fälle. Die Steuerfahndung wird eingeschaltet, wenn es Hinweise gibt, dass ein Steuerpflichtiger unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat. Es handelt es sich um mit polizeilichen Befugnissen ausgestattete Beschäftigte der Finanzbehörden. In einigen Bundesländern ist ihre Arbeit den Finanzämtern angegliedert, in anderen gibt es dafür eigenständige Finanzämter für Steuerfahndung. Zunehmend kümmern sich die Steuerfahnder auch um grenzüberschreitende Amts- und Rechtsersuchen.
Für spektakuläre Bilder sorgte Anfang 2008 die vor laufenden Kameras durchgeführte Fahndung beim damaligen Postchef Klaus Zumwinkel, der später zugab über eine Stiftung in Liechtenstein Steuern in Höhe von knapp 970.000 Euro hinterzogen zu haben. Doch mit 620 Millionen Euro ist die Einkommensteuer nur der zweitgrößte Posten in der Statistik zum Mehraufkommen – mit deutlichem Abstand zur Umsatzsteuer.
Bemühungen zeigen Wirkung
Zuletzt sind allein mehr als 2 Milliarden Euro an „bestandskräftigen Mehreinnahmen“ auf die Umsatzsteuer zurückzuführen. 2011 war es nicht einmal eine Milliarde Euro. In den Jahren zuvor waren es rund 702 Millionen Euro, 625 Millionen Euro und 513 Millionen Euro gewesen.
Man sieht darin im Bundesfinanzministerium erste Erfolge im Kampf gegen den organisierten Umsatzsteuerbetrug, bei dem mehrere Unternehmen mit Waren grenzüberschreitend handeln, um sich scheinbar gezahlte Steuern vom Finanzamt zu erstatten („Umsatzsteuerkarussell“). Die jahrelangen Bestrebungen der Länder, die Steuerfahndung effizienter zu gestalten, zeigten offensichtlich Wirkung, hieß es.