Litigation PR : Die Gesetze der Medien gelten auch für Anwälte
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Hätte gezieltes Kommunikationsmanagement das Ansehen von Postchef Klaus Zumwinkel retten können? Stünde die Deutsche Bahn mit „Litigation-PR“ besser da? Dies ist eine Branche, die derzeit viel von sich reden macht. Die International Communications Consultancy Organisation sieht „Legal Services“ gar als regelrechten Beratungstrend. Auch Anwälte gehören zu den Anbietern. Einige Einblicke in Methoden, Chancen und Fallstricke.
Litigation-PR soll Kommunikationsprozesse während juristischer Auseinandersetzungen managen. Eine junge Branche, in der Krisenberater aus hergebrachten Agenturen für "Public Relations" wie auch einige Rechtsanwaltskanzleien miteinander wetteifern. Ein heikles Geschäft, denn weder dürfen deren Maßnahmen dem Gerichtsverfahren schaden, noch ist es immer richtig zu schweigen. Schließlich bestehen zahlreiche Wechselwirkungen zwischen der Prozessstrategie von Anwälten und einem Vorgehen, das die Reputation eines Unternehmens oder das Image einzelner Personen retten soll. Der geschickte Umgang mit der Justiz und mit der Öffentlichkeit hat jeweils seine eigenen Gesetze.
„No comment“ ist die falsche Strategie
So kann ein unbedachtes Interview im Laufe einer gerichtlichen Auseinandersetzung kurzerhand zum selbstgedrehten Strick werden. Denn was geschrieben steht, lässt sich vom Advokaten der Gegenseite als Beweis heranziehen. Darauf kann sich das Gericht wiederum in seiner Urteilsbegründung beziehen. Auch dürfte es beispielsweise keine gute Idee sein, wenn ein Anwalt den eigenen Schriftsatz exklusiv an einen Journalisten weitergibt, damit dieser umfangreich daraus zitieren kann. Zwar mag der Öffentlichkeitseffekt immens sein, doch der Verfahrensstrategie kann es schaden: Der Prozessgegner wird den Artikel nehmen und mit einem kurzen Kommentar an das streitentscheidende Gericht weiterleiten. Die wenigen Zeilen besagen dann, dass offenbar über die Medien versucht werde, unlauter auf die richterliche Entscheidungsfindung einzuwirken.
Wegen solcher Unwägbarkeiten kann es sogar der richtige Weg sein, das eigene Gerichtsverfahren nicht öffentlich zu kommunizieren, sich also über ein geräuschloses Verfahren zu freuen. Doch wird sich etwas Lärm nicht immer vermeiden lassen. Und sind Journalisten oder andere Interessengruppen auf ein Verfahren aufmerksam geworden, ist "no comment" meist die falsche Strategie. Denn wer nichts sagen möchte, gibt damit auch seine Deutungshoheit auf. Dann heißt es in Medienberichten lapidar: "Der Unternehmenssprecher war für eine Stellungnahme nicht erreichbar." Noch weniger vorteilhaft ist der Eindruck, dass jemand nichts sagt, weil er etwas zu verbergen hat. Mehr noch: Der Prozessgegner kann demgegenüber die öffentliche Kommunikation über die gerichtliche Auseinandersetzung weitgehend frei gestalten.
Aktenordner vor dem Gesicht des Angeklagten
Die Ziele von Litigation-PR bestehen vor allem darin, den Standpunkt des Mandanten öffentlich bekanntzumachen, um eine ausgewogene Medienberichterstattung sicherzustellen. Um gleichzeitig nicht der juristischen Auseinandersetzung zu schaden, ist eine sorgfältige Verzahnung von Rechts- und Kommunikationsberatung notwendig, die auch die Unternehmensstrategie oder das wirtschaftliche Interesse von Privatpersonen berücksichtigt. Insofern ist der Begriff Litigation-PR etwas irreführend. Denn das Schreiben einer Pressemitteilung reicht nicht. Ob Zivilverfahren gegen Unternehmen, Strafverfahren gegen Vorstände oder verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren: Wichtig ist zu wissen, wann Fernsehkameras, Fotografen oder Zeichner in Gerichtssälen Bilder anfertigen dürfen. Schließlich vermitteln Aktenordner vor dem Gesicht des Angeklagten oder mangelnder Ernst von Prozessbeteiligten keinen vorteilhaften Eindruck.
Sachkundige Beratung braucht aber auch Kenntnis darüber, ob aus Schriftsätzen überhaupt in der Presse zitiert werden darf - was keineswegs immer der Fall ist. Auch gehört dazu, einschätzen zu können, wann eine identifizierende Berichterstattung zulässig ist und wann einzelne Verfahrensschritte einen Neuigkeitswert ergeben (und damit einen möglichen "Aufhänger" für eine Berichterstattung in den Medien). Solche Fragen stellen sich für An- und Beklagte sowie ihre Anwälte nicht mehr nur gegenüber traditionellen Massenmedien, sondern auch gegenüber privaten Blogs im Internet. So hat der Journalist Jens Weinrich seine äußerungsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes in seinem Web-Tagebuch umfangreich dokumentiert.
Eine Website für die Tragödie
Für eine sachkundige Beratung ist aber auch ein genaues Wissen darüber erforderlich, wie Medien arbeiten. Teilweise lässt sich dies wissenschaftlich unterfüttern. Kommunikationstheorien liefern Einblicke, warum juristische Auseinandersetzungen für Journalisten so attraktiv sind. Und warum das, worüber rechtlich gestritten wird, oftmals etwas anderes ist als das, was in den Schlagzeilen und Berichten steht. Gerade Boulevardmedien müssen die Aufmerksamkeit ihrer Nutzer gewinnen. Deswegen orientieren sie sich am Publikumsinteresse, wobei etwa alles Konflikt- und Skandalträchtige, Emotionalität oder die eigene Betroffenheit des Lesers hoch im Kurs stehen.
Auch die Arbeitsbedingungen von Redakteuren und Reportern sind zu beachten, wenn ein Rechtsstreit möglichst ohne Schieflage in der Öffentlichkeit diskutiert werden soll. Journalisten sind an Schnelligkeit und Wahrheitstreue, nicht an Propaganda interessiert. Ein gutes Beispiel für solch eine informierende Litigation-PR bietet das Pharmaunternehmen Grünenthal. Es richtete unter anderem im Zuge der Auseinandersetzungen zu dem Spielfilm "Eine einzige Tablette", der sich mit der Contergan-Tragödie auseinandersetzt, eine Website ein. Diese dokumentiert den Verlauf des Rechtsstreits, der sich über mehrere Instanzen hinzog; ebenso den Inhalt des Spielfilms, die Kritikpunkte des Unternehmens daran sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zu den damaligen Ereignissen. Diese Website gehört bei der Internet-Suchmaschine Google zu den ersten zehn genannten Websites zum Stichwort "Contergan". So wurde das Unternehmen zu einer der ersten Anlaufstellen von Journalisten, die noch heute über diesen Extremfall der Produkthaftung berichten, wenn es etwas Neues zu vermelden gibt.