Lästige Anrufe : Hohe Strafen für illegale Telefonwerbung
- Aktualisiert am
Telefonwerbern droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro, wenn sie ihre Rufnummer unterdrücken Bild: dpa
Eigentlich ist Telefonwerbung auch nach der aktuellen Rechtslage nur mit Zustimmung des Angerufenen zulässig. Doch Telefonwerber finden oft Wege, das Verbot zu umgehen. Jetzt hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belegt.
Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung verabschiedet. Darin enthalten ist als wichtigste Regelung eine 14-tägige Widerspruchsfrist bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotto-Verträgen, die telefonisch abgeschlossen wurden. Das geplante Gesetz schütze die Verbraucher, „ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten„, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch in Berlin.
Sie betonte, unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssten künftig damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen belegt zu werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verstöße mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Außerdem dürfen Telefonwerber ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Anderenfalls droht ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.
Nach Angaben des Ministeriums fühlten sich einer Umfrage zufolge im Herbst vergangenen Jahres 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt.
Zypries wandte sich im Deutschlandradio Kultur aber gegen Forderungen von Verbraucherschützern, schriftliche Verträge für alle Geschäftsbereiche zu verlangen. Diese Forderung gehe „über das Ziel hinaus“, sagte die Ministerin. Viele telefonisch geschlossene Verträge funktionierten “gut“. Das reiche vom Pizzaservice bis zum Bestellen großer Geräte.
Die Grünen kritisierten, das geplante Gesetz gehe nicht weit genug. Die geplante Erweiterung des Widerrufsrechts sei gegen unerlaubte Telefonwerbung nicht geeignet, weil viele unseriöse Unternehmen darauf bauten, dass die Kunden sich in der komplexen Rechtslage zwischen Widerrufsrecht und Kündigungsfristen nicht zurechtfänden.