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Sorge um Informationsfreiheit : Führt das Google-Urteil zu Zensur?

  • -Aktualisiert am

Urteil des EuGH: Google erwartet eine Umgehen von Sperren im Ausland. Bild: dpa

Über das „Recht auf Vergessen-Werden“ im Internet freuen sich nicht mal die, die sonst gern gegen Google wettern: Peter Schaar, bis vor kurzem oberster Datenschützer, fragte heute: Sind unangenehme Tatsachen im Netz künftig nicht mehr auffindbar?

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          Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen den Suchmaschinenbetreiber Google zum „Recht auf Vergessen-Werden“ hat auf allen Seiten vor allem eins ausgelöst: Ratlosigkeit. „Vieles an dem Richterspruch aus der vergangenen Woche ist schwammig und unklar“, sagte Per Meyerdierks, Jurist des deutschen Google-Ablegers, auf dem @kit-Kongress in Berlin. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir auf jede Beschwerde hin die beanstandeten Suchergebnisse löschen.“ Doch nach welchen Kriterien die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mit den Informationsansprüchen der Internetnutzer abgewogen werden müssten, werde im Unternehmen noch diskutiert. Meyerdierks versprach: „Wir arbeiten mit Hochdruck an einem Verfahren für die Abwicklung der Löschanträge – und werden das dann selbstverständlich bekanntgeben.“

          Doch auch Peter Schaar, bis vor kurzem Deutschlands oberster Datenschützer, zeigte sich nicht glücklich über das Verdikt aus Luxemburg. Schaar äußerte nicht nur erhebliche Zweifel, ob sich das Urteil sinnvoll umsetzen lasse, wenn womöglich Millionen von Suchbegriffen geprüft werden müssten. Ganz schlimm wäre zudem, wenn künftig unangenehme Tatsachen im Netz gar nicht mehr aufzufinden wären. „Wenn ich hier Mist erzähle“, so der langjährige Datenschützer, „dann können Sie darüber berichten – und ich muss das hinnehmen.“ Schließlich gebe es kein Recht darauf, in der Öffentlichkeit positiv dargestellt zu werden.

          Google-Jurist Meyerdierks erinnerte daran, dass der zuständige Generalanwalt des Gerichtshofs, Niilo Jääskinen, zuvor ein ganz anderes Votum abgegeben hatte. Der Finne hatte sogar ausdrücklich vor Zensur gewarnt, falls die Richter der Klage eines Spaniers stattgeben würden. Der wandte sich dagegen, dass die Suchmaschine bei Eingabe seines Namens einen Link zu einer alten – und ursprünglich zutreffenden – Zeitungsnotiz über seine damalige Insolvenz auflistete. Doch genau das hat das Gericht dann getan.

          Rechtslage in jedem EU-Staat anders

          „Es ist bemerkenswert, wie wenig Platz in dem Urteil die Argumente des Generalanwalts zugunsten der Verfügbarkeit von Suchergebnissen gefunden haben“, kritisierte Firmenanwalt Meyerdierks. Mehrere Grundrechte, die der Gerichtsgutachter dafür angeführt hatte, würden nicht einmal erwähnt. Jääskinen hatte die Freiheit der Meinungsäußerung, der Information und der Unternehmen betont. Die Informationsfreiheit sei im Unionsrecht sogar besonders schützenswert – „vor allem angesichts der anderenorts immer ausgeprägteren Neigung autoritärer Regime, den Zugang zum Internet zu beschränken oder die im Internet zugänglichen Inhalte zu zensieren“.

          Datenschützer Schaar sieht nun auch deshalb erhebliche Probleme auf die Internetanbieter zukommen, weil die Rechtslage in jedem EU-Staat anders ist. Denn diese werde zwar vom Luxemburger Urteil beeinflusst, sei aber bei dessen Anwendung zu berücksichtigen. „Wenn ein Suchmaschinenbetreiber Niederlassungen beispielsweise in Deutschland und einem anderen Mitgliedsland hat, werden sich die Konsequenzen ganz erheblich unterscheiden.“ Das sei wiederum eine Einladung an die Unternehmen, ihren Sitz einfach dorthin zu verlegen, wo sie am leichtesten mit der Rechtslage leben könnten. Seine Hoffnung: Die seit langem in Brüssel geplante Grundverordnung zum Datenschutz, deren Entwurf ursprünglich ebenfalls ein „Recht auf Vergessen-Werden“ vorsah, müsse endlich vorangetrieben werden.

          Volle Verantwortung trifft Google wohl nicht

          Ganz neu ist die Rolle von Internetanbietern als Schiedsrichter über Veröffentlichungen allerdings nicht. Schaar wies darauf hin, dass etwa Google in den Vereinigten stets Ergebnisse wegfiltere, die zu Webseiten mit Verstößen gegen das Urheberrecht führen würden – ähnlich wie in Deutschland zu rechtsextremistischen Parolen. Darauf werde dann unter der Liste der Suchergebnisse hingewiesen. Und auch der Computerkonzern Apple habe in seinen Apps schon Fotos mit nackten Frauenbrüsten gesperrt. Wenigstens treffe Google – im Gegensatz zu den Anbietern der Ursprungsseiten – auch künftig keine volle Verantwortung: „Die Suchmaschinen müssen nicht von sich aus alles kontrollieren, sondern nur Hinweisen nachgehen.“

          Entwarnung gab es aber auch für neugierige Internetnutzer. „Ausweichbewegungen sind im Internet immer zu beobachten, wenn Informationen entfernt werden“, sagte Meyerdierks. Der Unternehmensjurist erinnerte an den Aufstand in Deutschland gegen das Projekt „Streetview“: Als Google in mehreren Großstädten sämtliche Straßenzüge ablichtete und im Netz veröffentlichte, sah sich das Unternehmen zwar gezwungen, auf Antrag einzelne Hausfassaden unkenntlich zu machen. Daraufhin seien jedoch „engagierte Menschen“ genau zu diesen Gebäuden gefahren, um sie zu fotografieren und auf anderen Webseiten hochzuladen.

          Eine Erfahrung, an die der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz zwiespältige Erinnerungen hat. „Jetzt kann ich es ja verraten“, sagte er zur Erheiterung der anwesenden Netzjuristen: Sein eigenes Haus sei damals ebenfalls verpixelt worden, obwohl er das gar nicht beantragt – und auch nicht gewollt – habe. Denselben Mechanismus befürchte er jetzt auch wieder – nach dem Motto: „Alles weg – im Zweifel für den Petenten!“ Doch werde sich dann wohl schnell eine Marktlücke auftun und von Anbietern etwa in Russland geschlossen: „Dort kann man den Zugriff kaum verhindern.“

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