Gestoppte Reform : Ifo-Chef fordert acht Prozent Erbschaftsteuer auf alles
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Clemens Fuest Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht will sich abermals mit der Erbschaftsteuer befassen. Jetzt schaltet sich einer der prominentesten deutschen Ökonomen ein - und fordert eine „einfache und gerechte“ Lösung.
Der Streit über die Reform der Erbschaftsteuer ist wieder hochgekocht: Seit dem gestrigen Donnerstag macht das Bundesverfassungsgericht Druck, nun schaltet sich einer der prominentesten Ökonomen Deutschlands ein: Der Ifo-Präsident Clemens Fuest hat sich für eine Erbschaftsteuer von acht Prozent auf alles ausgesprochen. „Das wäre die einfachste und gerechteste Lösung“, sagte der Steuerfachmann am Freitag in München.
„Die persönlichen Freibeträge sollten dabei erhalten bleiben.“ Dass die Erbschaftsteuer nicht innerhalb der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist reformiert werden konnte, liegt Fuest zufolge daran, dass die Politik einen „grundlegend falschen Ansatz verfolgt“: Die Kombination aus hohen Steuersätzen und Ausnahmen für Unternehmen könne nicht zu einer gerechten und wirtschaftlich tragbaren Erbschaftsteuer führen. „Durch die Ausnahmen bleibt die Gerechtigkeit auf der Strecke“, sagte Fuest. „Ohne Ausnahmen ist die Steuer für die Unternehmen wirtschaftlich nicht tragbar. Gerechtigkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit sind nur zu erreichen, wenn die Steuersätze massiv gesenkt werden und die Ausnahmen für Unternehmensvermögen entfallen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sondern der Politik, das umzusetzen.“
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass es sich abermals mit der Erbschaftsteuer befasst. Die vom Gericht gesetzte Frist an den Gesetzgeber für eine Neuregelung war Ende Juni abgelaufen. Daher werde der Erste Senat nach der Sommerpause Ende September abermals das Thema angehen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Zwar hatte der Bundestag eigentlich schon eine Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet - sozusagen in letzter Minute. Doch der Bundesrat hat diese gestoppt. Jetzt ist fraglich, ob im Vermittlungsausschuss ein neuer Kompromiss gelingt.
Einigung im Vermittlungsausschuss nicht ausgeschlossen
Ganz ausgeschlossen ist das nicht: Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, Johann Wadephul (CDU), zeigte sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Freitag zuversichtlich, dass in dem Gremium rasch eine Einigung gelingt. „Bis Ende September, wenn sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Erbschaftsteuer befassen will, ist es bei gutem Willen möglich, das Vermittlungsverfahren erfolgreich zu Ende zu bringen.“ Er sehe aber keine Notwendigkeit, den Vermittlungsausschuss außerplanmäßig noch vor der Sommerpause zusammentreten zu lassen.
„Es bleibt dabei, dass der Vermittlungsausschuss erst Anfang September zusammenkommen wird“, kündigte er an. Der Sommer könne und sollte aber „für informelle Gespräche“ aller Beteiligten genutzt werden, lautete sein Appell.