Geplantes Leistungsschutzrecht : Schutz für Verlage nur vor Suchmaschinen
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Zeitungshäuser können von Suchmaschinen Geld verlangen, wenn diese ihre Artikel systematisch „aggregieren“. Damit hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf abgespeckt, der Industrie und sogar private Blogger beunruhigt hatte.
Presseverlage sollen nur gegenüber Suchmaschinen im Internet einen Anspruch auf eine Vergütung bekommen, wenn diese Zeitungs- und Zeitschriftenartikel „ausbeuten“. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, der dieser Zeitung vorliegt. Die Ressortchefin hat damit ihre früheren Pläne deutlich klarer gefasst, nachdem diese auf Kritik unter anderem des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) gestoßen waren. So war die Befürchtung laut geworben, auch andere Unternehmen und sogar private Blogger müssten künftig Lizenzgebühren zahlen; andernfalls würden sie mit Verbotsklagen überzogen.
“Erforderlich ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen“, heißt es nun ausdrücklich in der Gesetzesbegründung. Denn deren Geschäftsmodell sei in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. „Das gilt nicht für andere Nutzer wie beispielsweise Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private beziehungsweise ehrenamtliche Nutzer.“
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält daran fest, dass der geplante Schutz auch „kleine Teile“ eines Presseerzeugnisses umfassen soll; für die Hersteller von Tonträgern gelte dies schon lange. Erlaubt bleiben sollen hingegen Zitate sowie Verknüpfungen mit anderen Internetseiten (Links). Das Schutzrecht erlischt automatisch nach einem Jahr. Zum Nachteil der Urheber, etwa von Journalisten, darf es nicht geltend gemacht werden.