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Fehlendes Impressum : Debatte über abgemahnte Xing-Nutzer

  • Aktualisiert am

Wie viele Leute trifft’s? Bild: dpa

Aufregung unter Xing-Nutzern: Ein Rechtsanwalt mahnt Kollegen ab, weil sie auf dem Business-Netzwerk kein Impressum haben. Auch bei FAZ.NET und bei Twitter diskutieren die Nutzer. Einige Beiträge zur Debatte.

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          Aufregung herrscht seit kurzem unter einigen Nutzern des Business-Netzwerks „Xing“ im Internet: Ein Rechtsanwalt hat mehrere Abmahnungen an Kollegen verschickt, weil sie Xing-Profile betreiben, ohne ein Impressum dafür vorzuhalten. Wir haben unsere Leser auf FAZ.NET, Facebook und Twitter dazu aufgerufen, uns zu schreiben, wenn sie ebenfalls abgemahnt wurden. Wir haben die besten Debattenbeiträge für Sie zusammengefasst.

          „Ich bin auch schon in der Vergangenheit angemahnt worden“, schreibt uns etwa Leser Wolfgang Merkel. Die Impressumspflicht betreffe in Xing die persönlichen Profile, aber auch die Unternehmensprofile und manchmal sogar die Diskussionsforen. Allerdings gebe es gewichtige technische Hürden: „In den Xing-Apps für iOS und Android wird das Impressum nicht angezeigt“, schreibt Merkel. Xing werde seit Wochen von seinen impressumspflichtigen Mitgliedern auf dieses Sicherheitslücke hingewiesen, dennoch werde keine Möglichkeit für die impressumspflichtigen Mitglieder geschaffen, ein rechtskonformes Impressum überhaupt darstellen zu können. „Somit liefert Xing seine impressumspflichtigen Mitgliedern wissend potentiellen Abmahnern aus.“

          Andere Leser sehen jedoch auch eine Berechtigung in der Forderung nach einem Xing-Impressum: „Was gibt es da zu überlegen“, schreibt Bodo Fischbach. „Auch Geschäftsleute brauchen ein Impressum, zumal es auch eine Stellenbörse ist.“
          Leser Günther Reichert ist der Meinung, dass sich die streitenden Rechtsanwälte am Ende nicht gegenseitig die Augen aushacken werden. „Ich bin gespannt wie Kollegialgerichte entscheiden werden“, schreibt er.

          Debatte auf Twitter

          Unterdessen geht auch auf Twitter die Debatte unter den Anwälten weiter. Dort liefern sich die Fachleute unter dem Hashtag „#challengeaccepted“ weiter Beiträge dazu, warum ihrer Meinung nach eine Impressumspflicht auf Xing entgegen der Abmahnwelle nicht bestehe. Xing gleiche „weniger einer Website als einem Profil beziehungsweise Visitenkarten“, führt etwa ein Jurist an. Ein anderer bemerkt, er sei doch „sehr verwundert“, da er eine Abmahnung erhalten habe, obgleich er über ein ausreichendes Impressum verfüge und es sogar bei Vorträgen nutze. Andere posten nur ihre Erfahrung, dass auch sie eine Abmahnung erhalten haben.

          Wer sich trotz aller Debatten vor möglichen, noch ausstehenden Abmahnungen schützen möchte, kann sich übrigens ganz einfach ein Impressum einrichten: Einfach auf Xing am Ende des eigenen Profils den Link mit dem Titel „Impressum bearbeiten“ aufrufen. Dort können Nutzer ihr Impressum verlinken, das sie schon auf ihrer eigenen Website haben.

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