Europäischer Gerichtshof :
Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass nicht zulässig

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Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, heißt es in dem Urteil. Das könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

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