Europäischer Gerichtshof : Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass nicht zulässig
Lesezeit: 2 Min.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Sie lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte der EuGH in einem Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.
