Entscheidung ausgesetzt : EuGH befindet über Hartz IV für Ausländer
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Mit Spannung war das Urteil zum Hartz-Bezug erwartet worden. Die Spannung bleibt, nun müssen die Richter in Luxemburg entscheiden. Bild: dpa
Dürfen arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland Hartz IV beziehen? Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung darüber nach Luxemburg an die europäischen Richter verwiesen.
Im Streit über Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundessozialgericht hat den Fall einer schwedischen Familie zur Entscheidung ausgesetzt und den Luxemburger Richtern vorgelegt.

Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.
Der Familie wurde vom Jobcenter Berlin die Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigert, weil es nach deutschem Recht keinen Ausländern gezahlt werden darf, die sich in Deutschland nur zur Arbeitssuche aufhalten. Derzeit ist allerdings umstritten, ob diese Ausnahme mit Europarecht vereinbar ist.
Die Landessozialgerichte haben das bisher sehr unterschiedlich gesehen. Erst Ende November sorgten Richter in Nordrhein-Westfalen für Aufsehen, als sie einer rumänischen Familie Hartz IV zusprachen. Befürchtet wird, dass dies die Armutseinwanderung aus Osteuropa beschleunigen könnte, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Anfang 2014 für Bulgaren und Rumänen ohne Einschränkung gilt. Derzeit erhalten Erwachsene einen Regelsatz von maximal 382 Euro, Kinder bis zu 306 Euro im Monat.