Vorgetäuschte Diskriminierung? : Das Geschäft mit den Schein-Bewerbungen
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„AGG-Hopper“ bewerben sich nur zum Schein auf ausgeschriebene Stellen, um anschließend Schadensersatz wegen ihrer Ablehnung zu fordern. Bild: Picture-Alliance
Erstmals hat in Deutschland ein Staatsanwalt Anklage erhoben, weil jemand mit vorgetäuschten Stellenbewerbungen und anschließenden Schadensersatzforderungen wegen angeblicher Diskriminierung systematisch Unternehmen betrogen haben soll.
Zwei Sprecher der Münchner Justiz bestätigten der F.A.Z. am Dienstag, dass die Strafverfolger dem Münchner Rechtsanwalt Nils Kratzer „gewerbsmäßigen Betrug“ vorwerfen. Kratzer soll auf diese Weise 25 Firmen geschädigt und dies bei weiteren 91 versucht haben, teilweise zusammen mit einem Familienangehörigen. Ermittelt hat die Kriminalpolizei in einer deutlich höheren Zahl von Fällen. Die F.A.Z. hatte im Juni vergangenen Jahres über die Durchsuchung in der Kanzlei berichtet.
Schon vor Verabschiedung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ hatten Kritiker vor „AGG-Hoppern“ gewarnt, die sich nur zum Schein auf ausgeschriebene Stellen bewerben, um anschließend Schadensersatz wegen ihrer Ablehnung zu fordern. Meist landen solche Fälle gar nicht erst vor Gericht, weil viele Unternehmen aus Angst vor öffentlichen Anschuldigungen Zahlungen leisten. Kratzer hat beispielsweise für einen Familienangehörigen Klage eingereicht, der behauptete, er sei „ethnisch diskriminiert“ worden, weil er ein Bayer sei. Arbeits- und Landesarbeitgericht wiesen die Forderung in fünfstelliger Höhe ab. In eigener Sache hat sich der Jurist auch selbst bei einer Reihe namhafter Wirtschaftskanzleien, Versicherern und anderen Unternehmen beworben, um nach seiner mit mangelnder Qualifikation begründeten Ablehnung – im Alter von Ende 30 – etwa eine „mittelbare Altersdiskriminierung“ geltend zu machen.
Die Staatsanwaltschaft München I ist nun davon überzeugt, dass Kratzer sich durch Scheinbewerbungen eines Familienangehörigen eine „dauerhafte Erwerbsquelle von einigem Umfang“ habe verschaffen wollen. Durch „geeignete Maßnahmen“ hätten die beiden „mittäterschaftlich“ eine Ablehnung der Bewerbungen erreichen wollen, um den Unternehmen sodann vorzutäuschen, sie hätten einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Zwölfte Strafkammer muss über die Zulassung der Anklage entscheiden. Kratzer erklärte auf Anfrage, weder ihm noch seinem Prozessbevollmächtigten liege eine Anklage vor. Daher gehe er davon aus, dass es keine Vorwürfe gebe, zu denen er Stellung nehmen könne, noch sei ihm dies derzeit möglich.