Steuern : Bundesregierung kommt Startups mit Steuererleichterung entgegen
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Mit der Reform kommt die Regierung aber auch jungen Startup-Unternehmen entgegen. Bild: dpa
Auch Mittelständler sollen auch bei einem Wechsel ihrer Anteilseigner ihre aufgelaufenen Verluste gegenüber dem Fiskus geltend machen können.
Die Bundesregierung will Mittelständlern und Startups bei der Verlustverrechnung steuerlich entgegenkommen. Sie sollen auch bei einem Wechsel ihrer Anteilseigner ihre aufgelaufenen Verluste gegenüber dem Fiskus geltend machen können, geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch verabschieden will.
Bisher verfallen nicht genutzte Verluste, wenn sich die Eigentümerstrukturen etwa durch die Aufnahme eines neuen Eigentümers in den Gesellschafterkreis ändern. Dadurch sollen Spekulationen mit Unternehmen verhindert werden, die nur wegen hoher Verlustvorträge attraktiv sind.
Künftig soll gelten, dass die Verluste bei der Besteuerung weiter berücksichtigt werden, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und ihre anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist. Die durch die Änderung entstehenden Steuerausfälle werden in dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf, über den zuerst das „Handelsblatt“ berichtete, mit 600 Millionen Euro im Jahr beziffert. Die Stiftung Familienunternehmen begrüßte die Reform, die Umstrukturierungen erleichtere und die im internationalen Wettbewerb wichtige Flexibilität erhöhe. „Es handelt sich um einen wichtigen Schritt gerade für die großen, international aufgestellten Familienunternehmen und verdient in jedem Fall Anerkennung“, sagte der Steuerexperte der Stiftung, Matthias Lefarth.
Mit der Reform kommt die Regierung aber auch Startups entgegen, die zu ihrer Finanzierung häufig auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind. In dem Gesetzentwurf wird als Bedingung für den Erhalt der Verluste unter anderem genannt, dass der seit drei Jahren bestehende Geschäftsbetrieb unverändert bleibt. Dies soll auch in Zukunft verhindern, dass Betriebe nur wegen ihrer steuerlichen Verlustvorträge gekauft und ausgeschlachtet werden. Die Rechtsänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten.