Bund und Länder : Neuer Finanzausgleich ist weder einfacher noch klarer
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Neuer Finanzausgleich: An Transparenz mangelt es noch immer. Bild: dpa
Sage und schreibe 13 Grundgesetzänderungen waren nötig für den neuen Finanzausgleich von Bund und Ländern. Das System ist noch immer sehr kompliziert. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Föderalismusreform gilt als das wichtigste Projekt der großen Koalition. Sie besteht aus 13 Grundgesetzänderungen und weiteren Elementen. Früher hieß es zuweilen scherzhaft, nur drei Leute hätten das System verstanden, mit dem die Unterschiede in der Finanzkraft im deutschen Bundesstaat ausgeglichen werden. Dummerweise sei einer gestorben, einer verschwunden und einer verrückt geworden. Das neue System ist allerdings weder einfacher noch transparenter. Im Folgenden die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wozu dient die Reform?
Die speziellen Hilfen des Bundes für die ostdeutschen Länder (Solidarpakt II) laufen Ende 2019 aus. Gleichzeitig endet der alte Finanzausgleich. Zudem dürfen die Länder vom Jahr 2020 an keine zusätzlichen Kredite mehr aufnehmen. Daher wird nun ein ganz neues Ausgleichsystem geschaffen.
Wie werden künftig arme Länder bessergestellt?
Bisher wurde die Kluft zwischen Arm und Reich in drei Stufen weitgehend eingeebnet: vorab eine Umverteilung über die Umsatzsteuer, dann der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn, schließlich ergänzende Zuweisungen des Bundes. Künftig läuft der Ausgleich in zwei Stufen ab: Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird nach Einwohnern verteilt, hier wird schon die unterschiedliche Finanzkraft berücksichtigt. Dabei wird die Abschöpfung für die Geberländer gedeckelt. In der zweiten Stufe gleicht der Bund verbleibende Lücken aus.
Welche Dinge werden bei der Verteilung der Umsatzsteuer noch berücksichtigt?
Alles, was bisher auch schon eine Rolle spielte: die Finanzkraft der Gemeinden (etwas mehr als bisher), die besondere Rolle der Stadtstaaten („Einwohnerveredelung“), die besonderen Probleme dünnbesiedelter Länder, Hafenlasten, die Förderabgabe auf Öl und Gas; diese wird jedoch weniger als bisher eingerechnet.
Was kommt ergänzend vom Bund?
Spezielle Zuweisungen gibt es so einige: für finanzschwache Länder, für die Kosten der politischen Führung, für Länder mit besonders armen Gemeinden, für Länder mit besonders wenig Forschungsmitteln. Zusätzlich erhalten Bremen und das Saarland, die besonders hoch verschuldet sind, jeweils 400 Millionen Euro im Jahr als Sanierungshilfe.
Was lässt sich der Bund das kosten?
Alles in allem schießt der Bund künftig fast 10 Milliarden Euro im Jahr zu – mit steigender Tendenz. Die Summe wächst bis zum Jahr 2030 auf 14 Milliarden Euro.
Wie wirkt das neue System?
Die schwächeren Länder werden noch mehr an den Durchschnitt herangeführt. Die reichen Ländern müssen weniger als bisher abgeben.
Welche Länder profitieren am meisten?
In absoluten Beträgen stellen sich Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg am besten. Hessen liegt nach Sachsen und Niedersachsen auf dem sechsten Rang. Je Einwohner gerechnet, liegen Bremen und das Saarland weit vorn, was angesichts der Extra-Schuldenhilfe nicht wirklich überraschend ist. In der Rangliste der Je-Kopf-Profiteure folgen die ostdeutschen Länder, von diesen Brandenburg am wenigsten. Die Hauptstadt liegt mit ihren Mehreinnahmen je Einwohner irgendwo zwischen den Ostländern und Westländern.