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Gericht entscheidet : Bier darf nicht „bekömmlich“ genannt werden

  • Aktualisiert am

Gottfried Härle Bild: dpa

Darf ein Bier als „bekömmlich“ beworben werden? Nein, hat das Landgericht Ravensburg nun entschieden. Aus einem einfachen Grund.

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          Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung.

          Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.

          Härle: „Bekömmlich“ steht für Genuss

          Tatsächlich gilt in der EU, dass für alle Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol keine Verbesserung des Gesundheitszustands suggeriert werden darf. Vor drei Jahren hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Begriffe wie "bekömmlich" oder "sanfte Säure" in der Werbung für Wein nichts zu suchen haben.

          Brauerei-Chef Härle ist der Ansicht, der von der Familienbrauerei schon seit 80 Jahren verwendete Begriff "bekömmlich" stehe für Genuss und nicht für Gesundheit. "Für uns heißt das im Zusammenhang mit unseren Bieren, dass sie gut fürs Wohlbefinden sind", sagt Härle: "Wenn man in Deutschland, dem Land des Bieres, ein Bier nicht mehr als bekömmlich bezeichnen darf, dann stimmt doch etwas nicht."

          Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte Härle im Vorfeld schon angekündigt, im Fall einer Niederlage auch in die nächste Instanz zu gehen.

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