https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/bgh-urteil-zu-irrefuehrenden-tee-verpackungen-mit-himbeere-13944715.html

BGH-Urteil : Himbeere drauf? Himbeere drin!

  • -Aktualisiert am

Aroma reicht nicht. Echte Himbeeren müssen drin sein. Bild: Reuters

Es ist der letzte Aufguss im Streit um Werbung für Früchtetee: Teekanne hat den Prozess um eine Verpackung verloren. Es waren zu viele Himbeeren drauf.

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          Was drauf steht, muss auch drin sein. Nach diesem Motto hat der Bundesgerichtshof eine frühere Werbung des Düsseldorfer Unternehmens Teekanne verboten. Dieses hatte einen Früchtetee namens „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ in einer Verpackung vertrieben, auf der Himbeeren und Vanille abgebildet waren. Auch stand dort: „nur natürliche Zutaten“ und „Früchtetee mit natürlichen Aromen“. Das führe die Käufer in die Irre, befanden die Karlsruher Richter am Mittwoch, weil sich nichts von beidem in dem Produkt befand.

          Dabei blieb ihnen allerdings wenig Spielraum, weil sie zuvor den Europäischen Gerichtshof um die Auslegung einer EU-Richtlinie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gebeten hatten. Die Luxemburger Richter stellten daraufhin klar, dass die Kunden „korrekte, neutrale und objektive Informationen“ erhalten müssten. Zwar komme es auf den Gesamteindruck an. Aber auch einzelne Elemente einer Beschriftung oder Werbung dürften nicht „unwahr, falsch, mehrdeutig oder unverständlich“ sein.

          Die Zutatenliste reicht nicht

          Der Bundesgerichtshof urteilte nun, das Publikum werde durch die Bezeichnung des Tees und die Abbildungen zu der Annahme veranlasst, dieser enthielte Bestandteile oder Aromen von Vanille und Himbeeren. Daran ändere auch die Möglichkeit nichts, die Zutatenliste durchzulesen. Die Angaben und Abbildungen stünden demgegenüber im Vordergrund. Der Gesamteindruck könne einen „normal informierten und vernünftig aufmerksamen und kritischen Verbraucher“ über das Vorhandensein von Zutaten oder Geschmacksstoffen täuschen (Az.: I ZR 45/13).

          Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Er monierte unter anderem, dass das „natürliche Aroma mit Himbeergeschmack“ in Wirklichkeit aus Holzspänen oder Schimmelpilzen gewonnen werde. Der Düsseldorfer Hersteller wies am Mittwoch darauf hin, dass er dieses Produkt schon seit drei Jahren nicht mehr anbiete.

          Teekanne habe überdies seine gesamten Verpackungen mittlerweile an das „stark geänderte Bedürfnis der Verbraucher nach mehr Transparenz“ angepasst. Seither lauteten die Hinweise beispielsweise „aromatisierter Früchtetee mit Himbeer- und Vanillegeschmack“. Das stehe in Einklang mit den Vorgaben der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission.

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