Flüchtlingsunterkünfte : Berlin beschlagnahmt immer mehr Turnhallen für Einwanderer
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Aus Mangel an anderen Gebäuden greifen viele Kommunen auf Turnhallen als Flüchtlingsunterkünfte zurück. Bild: dpa
Mit einer Gesetzesänderung will der Berliner Senat die Bezirksverwaltungen entmachten, um weiterhin Turnhallen als Flüchtlingsunterkünfte anmieten zu können.
In Berlin spitzt sich die Lage bei der Unterbringung von Migranten zu. Der Senat will nach Informationen der F.A.Z. die Bezirksverwaltungen entmachten, um weitere Turnhallen beschlagnahmen zu können. Bislang sind nach Auskunft von Sportverbänden bereits 36 Sportstätten von Schulen für die Einquartierung von Flüchtlingen und Auswanderern umgewidmet worden.
Laut einem Schreiben, das der Zeitung vorliegt, will der Senat nun weitere 48 Sportstätten requirieren. Erste Bezirke weigern sich jedoch mittlerweile wegen des Drucks von Eltern, dieser Forderung nachzukommen. Innensenator Frank Henkel (CDU) will deshalb im Einvernehmen mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) diesen Widerstand durch eine Gesetzesänderung brechen. „Wie Sie wissen, ist die Unterbringungssituation im Land Berlin wegen der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen ausgesprochen angespannt“, schreibt der frühere Polizeipräsident Dieter Glitsch, der kürzlich zum Senatsbeauftragten für die Flüchtlingsversorgung ernannt worden ist, an alle zwölf Bezirksbürgermeister.
„Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, sind wir zurzeit leider zwingend darauf angewiesen, Sporthallen für die Flüchtlingsunterbringung in Anspruch zu nehmen.“ Jeder Bezirk solle daher binnen einer Woche vier weitere Turnhallen benennen. Glitsch versichert, dass dies formal als Zwangsmaßnahme nach dem Polizeigesetz ausgewiesen werde. Falls eine Rückmeldung ausbleibe, werde der Senat nach einer eigenen Prioritätenliste vorgehen. Zudem versichert der Staatssekretär, für die „im Anschluss an die Nutzung erforderliche Sanierung“ werde das Land die erforderlichen Mittel bereitstellen. Doch fährt der Senat zweigleisig. Dass erste Bezirke sich weigern, stuft Henkel als „rechtswidrig“ ein. Um diese schneller an die Kandare nehmen zu können, hat er eine Änderung des „Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes“ auf den Weg gebracht.