Corona-Maßnahmen der Regierung : Rechnungshof kritisiert hohe Zahlungen an Apotheken und Krankenhäuser
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Eine Apothekerin in Frankfurt räumt FFP2-Masken ein. Bild: Laila Sieber
„Überkompensation zu Gunsten der Apotheken“ und „unerwünschte Mitnahmeeffekte“ von Krankenhäusern – der Bundesrechnungshof geht mit den Corona-Maßnahmen der Regierung hart ins Gericht und fordert künftig Änderungen.
Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik an einer Reihe von Entscheidungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie geübt. „Der Bundesrechnungshof fordert, bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“, heißt es laut der Zeitung Welt in einem Bericht der Rechnungsprüfer.
Etwa hätte die Erstattung in Höhe von sechs Euro pro Schutzmaske „zu einer deutlichen Überkompensation zu Gunsten der Apotheken“ geführt, zitiert die Zeitung aus dem Bericht. Gleiches gelte für den ab Februar auf 3,90 Euro je Maske abgesenkten Erstattungsbetrag.
Auch das System der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser habe „unerwünschte Mitnahmeeffekte“ eröffnet. Zugleich sei das Gesundheitsministerium „bis heute nicht in der Lage (...), die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln“, kritisieren die Rechnungsprüfer laut der Zeitung Die Welt.
Kritik an Corona-Testzentren
Der Bundesrechnungshof erkennt demnach zwar an, dass unbürokratische Finanzhilfen nötig waren. „Die gezielte Steuerung und laufende Kontrolle der eingesetzten Mittel“ müsse jedoch stets gewährleistet bleiben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war zuletzt auch wegen zahlreichen Betrugsfällen in Corona-Testzentren in die Kritik geraten. Nach Informationen der Funke Mediengruppe will Spahn darauf nun mit weniger Geld je Test reagieren: Private Betreiber von Teststellen sollen vom 1. Juli an nicht mehr 18 Euro sondern nur noch bis zu 12,50 Euro je Schnelltest abrechnen können. Das gehe aus der Neufassung der Corona-Testverordnung hervor, berichteten die Zeitungen am Donnerstag.
Zudem soll die Beauftragung privater Testanbieter strenger geregelt werden, etwa indem die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, die Plausibilität der Abrechnung zu überprüfen. Auch soll es mehr Kontrollen geben: „Die Kassenärztliche Vereinigung hat stichprobenartig und, sofern dazu Veranlassung besteht, gezielte Prüfungen durchzuführen“, zitieren die Funke Medien dazu aus der Verordnung. Bei Betrugsverdacht soll umgehend die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.a