Wie Kinderreiche künftig bei der Pflegeversicherung entlastet werden
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Die kostspieligen Verbesserungen waren wohl nötig. Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat es für verfassungswidrig erklärt, dass die Zahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber muss nun die Beiträge nach der Kinderzahl staffeln.
Der Gesetzgeber muss das Beitragssystem der Pflegeversicherung familienfreundlicher gestalten und Eltern gestaffelt nach der Zahl ihrer Kinder entlasten. Dafür hat die Politik bis zum 31. Juli 2023 Zeit. Eine Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung ist hingegen verfassungsrechtlich nicht geboten.
Mit diesem am Mittwoch veröffentlichten Senatsbeschluss hat das Bundesverfassungsgerichts klagenden Eltern einen Teilerfolg beschert. Der finanziell deutlich gravierenderen Forderung nach Einführung von Kinderfreibeträgen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung erteilte das Gericht dagegen eine Absage. Der Erziehungsaufwand werde im System der Renten- und Krankenversicherung hinreichend kompensiert.
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