Berlin befasst sich mit Lücke im Übernahmegesetz
- -Aktualisiert am
Logo der Firma Osram Bild: dpa
Das Bundesfinanzministerium nimmt das deutsche Übernahmerecht in den Blick: Gerade die Sperrfristklausel sorgt im Fall Osram für Aufsehen.
Das Bundesfinanzministerium befasst sich mit einer Gesetzeslücke im deutschen Übernahmerecht. Wie das Ministerium auf Anfrage der F.A.Z. mitteilt, prüft es, ob die einjährige Sperrfrist für ein neuerliches Gebot für mehr als nur die formale Bietergesellschaft gelten sollte. Was als formaljuristisches Detail erscheint, ist im Fall Osram hochaktuell: Der österreichische Sensoranbieter AMS will den Münchener Leuchtenhersteller übernehmen. Er scheiterte mit einem ersten Angebot und muss nach dem Übernahmegesetz regulär ein Jahr warten bis zum nächsten Anlauf. Er umging die Regel, indem er für das zweite Gebot eine neue Tochtergesellschaft ins Feld führte.
Gesetzliche Regelung der Sperrfrist

Redakteur in der Wirtschaft.
Die Sperrfrist ist im Paragraphen 26 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) geregelt. Dort heißt es, der „Bieter“ habe diese Frist zu beachten. Dagegen ist in anderen Paragraphen oft vom Bieter und gemeinsam mit ihm handelnden Personen die Rede – im Kern verbündete Personen oder Gesellschaften, die im Sinne des Bieters agieren. Die Vermutung liegt nahe, dass der Gesetzgeber in dem Sperrfristparagraphen den Zusatz schlicht vergaß oder für nicht nötig befand.
FAZ.NET komplett
: Neu
Zugang zu allen Exklusiv-Artikeln
2,95 € / Woche
- Über 500 F+Artikel pro Monat
- Fundierte Analysen, mehr Hintergründe
- Jederzeit kündbar
F.A.Z. Woche digital
F.A.Z. Woche und F+
3,95 € / Woche
- Das kompakte Nachrichtenmagazin als E-Paper und Edition
- Inklusive F+ FAZ.NET komplett
- Monatlich kündbar
F.A.Z. + F.A.S. – Adventsangebot
Digitale Zeitung und F+
24 Ausgaben für 24 € (-33%)
- F.A.Z. und F.A.S. als E-Paper und Edition
- Inklusive F+ FAZ.NET komplett
- Geschenk fürs weiterlesen
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo