Onlinezugangsgesetz : Innenministerium findet noch 300 Millionen Euro für Digitalisierung
Nach den Protesten über deutlich gekürzte Finanzmittel für Digitalisierungsprojekte im Haushalt für das Jahr 2024 hat das Bundesinnenministerium in den vergangenen Tagen rund 300 Millionen Euro aus nicht abgerufenen Mitteln der vergangenen Jahre zusammengesammelt. Das sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag in Berlin. Damit stünde deutlich mehr Geld zur Verfügung als die ursprünglich im Etat des Ministeriums vorgesehenen 3 Millionen Euro. Woher diese „Ausgabenreste“ stammen und warum diese bisher nicht abgerufen wurden, blieb unklar.
In den Fachministerien wächst derweil die Sorge, dass die bereits angestoßenen Vorhaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ins Stocken geraten könnten. Die erste Ministerin aus dem Kabinett sichert deshalb jetzt zu, die Finanzierung aus ihrem eigenen Etat sicherzustellen, damit die Arbeit weitergeht. Die Digitalisierung von Wohngeld- und Bauanträgen habe weiter große Priorität, schrieb Bauministerin Klara Geywitz (SPD) auf der Plattform X . „Wir werden beide OZG-Projekte auch im nächsten Jahr ausreichend finanzieren und können die bisherige gute Kooperation mit den Bundesländern fortsetzen.“
Gemeint sind Schleswig-Holstein, das sich federführend für alle Bundesländer um die Digitalisierung des Wohngeldverfahrens kümmert, und Mecklenburg-Vorpommern, das die Digitalisierung der Bauanträge betreut. Für die nächsten Schritte dieser Projekte seien 2024 rund 13 Millionen Euro erforderlich, heißt es aus Kreisen des Bauministeriums. Und weiter: „Die würden wir zusichern, damit die Arbeit weitergeht.“ Es dürfe keinen Rückfall in „digitale Kleinstaaterei“ geben.
Künftig werde die Umsetzung der Maßnahmen allein von den zuständigen Bundesministerien und den Ländern finanziert, heißt es aus dem Innenministerium. Dies sei auch von Anfang an so vereinbart gewesen. Der Unmut in den Bundesländern ist gleichwohl groß. Schleswig-Holstein hat seine Vereinbarungen mit dem Innenministerium gekündigt. Das Bauministerium ist im Bereich der Wohngelddigitalisierung deshalb nach eigener Darstellung bereits eingesprungen.
Die Digitalisierung der Verwaltung erfolgt nach dem „Einer-für-alle“-Prinzip, wonach ein Bundesland stellvertretend für alle anderen ein digitales Projekt erarbeitet und den anderen zur Verfügung stellt. Etliche Anwendungen sind fertig, aber noch nicht flächendeckend ausgerollt. Digitalpolitiker fürchten deshalb eine „Projektwüste“.


