Vorbild für Europa : Österreich zahlt einen Reparaturbonus
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Reparieren statt Wegwerfen: Ministerin Leonore Gewessler lässt sich einweisen. Bild: dpa
Flicken statt wegwerfen: Als erstes Land in Europa zahlt Österreich 200 Euro Zuschuss für die Reparatur alter Elektrogeräte. Und was tut Deutschland?
Wo der „Shabby Chic“ frisch von der Stange kommt, wird auch alten Gerätschaften öfter ein zweites Leben zugestanden. Der sperrige Begriff der Kreislaufwirtschaft ist im allgemeinen Wortschatz angekommen, das Konzept „Reparieren statt Ausrangieren“ hat sich im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelregierung niedergeschlagen. Doch vom dort postulierten „Recht auf Reparatur“ hat man seither nicht mehr viel vernommen. Im Mai soll das Kabinett nun einen „Maßnahmenplan“ beschließen.
In Österreich ist man mit der Bekämpfung des Elektroschrotts schon weiter. Dort wurde diese Woche landesweit ein Reparaturbonus von bis zu 200 Euro eingeführt, für Kostenvoranschläge gibt es bis zu 30 Euro. Den Zuschuss gibt es für jedes defektes Handy, Bügeleisen und jede Wasch- oder Spülmaschine, die auf neu getrimmt wird. Maximal die Hälfte der Reparaturkosten wird bezuschusst; den Zuschlag gibt es so oft und so lange, wie der Topf der ersten Förderperiode bis Ende 2023 hergibt. Alles in allem sind für das bis 2026 konzipierte Projekt 130 Millionen Euro vorgesehen. Das sollte also für einen Reparaturzuschuss bei mindestens 650.000 Geräten reichen.
Österreich ist Vorreiter
Bezahlt wird das aus den Krediten des EU-Next-Generation-Fonds zur Bewältigung der Pandemie-Folgen. Der Vertreter der EU-Kommission in Österreich, Martin Selmayr, sprach denn auch von „einem stolzen Moment, wenn in Europa etwas gelingt, wenn wir es gemeinsam machen“. Der Wiederaufbaufonds soll Europa nach der Corona-Krise „widerstandsfähiger, ökologischer und digitaler“ machen. Österreich, lobte Selmayr, sei das erste EU-Land, das einen Reparaturbonus flächendeckend einführe.
Marc Schlößl hält das „für eine vernünftige Sache“. Der Zuschuss sei ein starker Anreiz, unnötigen Technikabfall zu vermeiden. Sein Handy-Shop im Wiener Hauptbahnhof ist einer jener mehr als 1200 Betriebe, die sich in ganz Österreich an der Aktion beteiligen und sich haben registrieren lassen. Der junge Verkäufer weiß von Kollegen, dass schon am ersten Tag Kunden mit dem ausgedruckten Gutschein am Tresen gestanden hätten, um zersplitterte Handydisplays oder andere Defekte beheben zu lassen. Und wenn erst mal das Display des iPads kaputtgegangen sei, komme man schnell auf Kosten von mehreren Hundert Euro.
Toaster, Fernseher oder Rasenmäher, die Aufstellung der elektrischen Geräte, für deren Instandsetzung der Bonus genutzt werden kann, ist lang. Entscheidend ist, dass sie durch Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodul betrieben werden. Für Fahrräder gibt es also keine Förderung. Wartung oder Service von E-Bikes oder der Austausch von Batterien werden auch nicht unterstützt, wie die Website „reparaturbonus.at“ aufklärt. Teilnehmende Betriebe im Umkreis der Wohnung finden dort sich leicht.
Umfangreiche Liste an Gütern
Was alles finanziert wird, steht eng gedruckt auf vier DIN-A-4-Seiten, unterteilt in Haushalt, Heim- und Bürobedarf, Mobilität, Unterhaltungselektronik, Garten, bis zu Baby- und Kinderartikel und Tierbedarf. Die Detailliste reicht vom Aktenvernichter über Bügeleisen, Eiswürfelmaschine, Heimtrainer bis zum Zahnhygieneset. Einfacher ist es fast schon, aufzuschreiben, was nicht durch staatlich kofinanziertes Reparieren vor dem Ausrangieren geschützt werden soll: Pkw, Hybrid- und Elektroautos, Gasherde, Benzinrasenmäher.
Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) beklagt, Reparaturen gälten als teuer und umständlich. So landeten hochwertige Geräte auf dem Müll, das sei „die schlechteste aller Lösungen“. Die Wirtschaftskammer nennt den Bonus eine „Win-win-Situation für Umwelt und Verbraucher“. Dass auch die Betriebe davon profitieren, zeigt deren hohe Beteiligung.
Der neue Gutschein ist einfach zu erstellen. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse reichen, um nach dem, so heißt es, digitalen Abgleich mit dem Melderegister den „persönlichen Reparaturbon“ mit QR-Code und Verfallsdatum in drei Wochen herunterzuladen. Solange er nicht eingelöst oder verfallen ist, kann kein weiterer erstellt werden. Danach schon – solange das Geld reicht. Der am Ende doch vom Steuerzahler bezahlte Reparaturbonus ist keine Erfindung der grünen Ministerin. In Wien hatten sie bis Ende 2021 fast 35.000 Förderbescheide ausgegeben und angeblich 850 Tonnen CO2 eingespart. Auch in Graz und Niederösterreich gab es auf regionaler Ebene ähnliche Projekte. Die Budgets waren oft zügig aufgebraucht, selbst wenn der Zuschuss nur 100 Euro betrug.
Als Vorzeigemodelle gelten diese Konzepte auch in der sich lange schon im Kreis drehenden deutschen Debatte um Zuschüsse fürs Reparieren. Doch einen 100-Euro-Bonus gab es bisher nur in Thüringen. Mit frischem Geld ausgestattet, soll er dort Mitte Mai wieder aufleben. Aus anderen Bundesländern kamen entsprechende Ankündigungen, etwa aus Bayern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg.
Zur Enttäuschung von Verbraucherschützern ist es dabei geblieben. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hat zwar versprochen, die Einführung eines „Rechts auf Reparatur“ vorantreiben zu wollen. Von einem „Mix an Instrumenten“ war zuletzt die Rede. Es gehe vor alle um die europäische Ökodesignrichtlinie und das Warenkaufrecht im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Vom Reparaturbonus war nicht die Rede.