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Steinkohlekraftwerk : Bebauungsplan für Datteln 4 unwirksam

  • Aktualisiert am

Ein Klimaaktivist Mitte August 2020 vor dem Kraftwerk Bild: dpa

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Bebauungsplan der Stadt für nicht rechtens erklärt. Weiterbetrieben werden darf das Kraftwerk zunächst trotzdem.

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          Auch der zweite Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen kippte am Donnerstag den Plan der Stadt Datteln. Zur Begründung führte der 10. Senat aus, dass die Wahl des Standortes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG lässt keine Revision zu. Gegen diese Entscheidung ist aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich (Az.: 10 D 106/14, 10 D 40/15 und 10 D 43/15).

          Kläger waren die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltschutzorganisation BUND sowie vier Privatpersonen. Das Oberlandesgericht hatte den ursprünglichen Bebauungsplans 2009 für unwirksam erklärt, weil er nicht mit der Landesplanung im Einklang stand.

          Uniper prüft Rechtsmittel

          Das Kraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper darf dennoch weiterbetrieben werden. Grundlage ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2017. Es ist  das einzige Kohle-Kraftwerk in Deutschland, das trotz der Vereinbarung zum Kohleausstieg 2020 neu ans Netz ging. Gegen die Genehmigung laufen Klageverfahren vor dem 8. Senat des OVG. Welche Folge das Urteil zum Bebauungsplan für die Genehmigung hat, entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.

          „Das ist ein ganz wichtiger Sargnagel für das Projekt Datteln 4“, sagte der NRW-Geschäftsleiter des BUND, Dirk Jansen. Der Energiekonzern Uniper wiederum kündigte an, weitere Rechtsmittel zu prüfen. „Wir nehmen das Urteil des OVG NRW, das noch nicht  rechtskräftig ist, zur Kenntnis, aber teilen die Sicht des Gerichts ausdrücklich nicht“, erklärte der Konzern am Donnerstag. „Daher werden wir die Urteilsbegründung analysieren und die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.“ Klar sei aber, das Gericht habe heute nicht über eine Stilllegung von Datteln 4 entschieden, sondern über formale Aspekte des Planungsrechts.

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