Arbeitsrecht : Niederlande schaffen Recht auf Heimarbeit
- -Aktualisiert am
Heimarbeit: Beliebt bei Arbeitnehmern, nicht bei Arbeitgebern Bild: dpa
In den Niederlanden bekommen Arbeitnehmer das Recht, zu Hause zu arbeiten. Das Parlament stimmte einem solchen Gesetzentwurf mit klarer Mehrheit zu. Ablehnungen müssen Unternehmen begründen.
Schon heute arbeiten in den Niederlanden 30 Prozent der Arbeitnehmer von zuhause aus. In Deutschland liegt der Anteil gerade einmal bei 12 Prozent. Künftig könnte der Anteil der niederländische Heimarbeiter noch weiter steigen. Denn das Parlament hat den Arbeitnehmern in einem neuen Gesetz einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit verschafft. Gleichzeitig erhalten die Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit weitgehend selbst festzulegen. Der von Grünen und Christdemokraten eingebrachte Gesetzentwurf fand im Parlament eine klare Mehrheit. Die neuen Regeln treten wahrscheinlich im Juli in Kraft.
Niederländische Angestellte können damit künftig einmal im Jahr beantragen, dass sie von zuhause aus arbeiten dürfen. Zudem können sie von ihrem Arbeitgeber künftig nicht nur eine Kürzung oder auch Verlängerung ihrer Gesamtarbeitszeit verlangen, sondern auch einen früheren oder späteren Arbeitsbeginn. Sie können also etwa beantragen, nicht mehr von 8 bis 12 Uhr, sondern von 10 bis 14 Uhr zu arbeiten. Voraussetzung dafür ist nur, dass der Arbeitnehmer schon mindestens ein halbes Jahr für das Unternehmen arbeitet. Der Arbeitgeber kann den Antrag zwar ablehnen. Er muss das aber schriftlich begründen.
Das „Nein“ zu einem Antrag auf längere oder kürzere Arbeitszeiten oder einen früheren oder späteren Arbeitszeitbeginn muss ein Arbeitgeber mit schwerwiegenden betrieblichen Interessen begründen. Das können Sicherheitsrisiken sein, aber auch organisatorische Gründe oder ein großer finanzieller Schaden. Bei einem „Nein“ zur Heimarbeit ist die Hürde für die Arbeitgeber nicht ganz so groß: In diesem Fall genügt eine Erklärung, warum Heimarbeit seiner Ansicht nach nicht im Interesse des Unternehmens ist. Es genüge aber nicht, einfach nur festzustellen, dass Heimarbeit in einem Betrieb nicht üblich sei, teilte die Initiatoren des Gesetzes mit. Kritik an dem neuen Gesetz äußerte der Arbeitgeberverband VON-NCW: Es gebe in den Niederlanden schon eine hohe Zahl von Heimarbeiter und Teilzeitstellen. Die Neuregelung sei überflüssig.