Neues Gesetz : Bund will Medikamente sicherer machen
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Ein Zollfahnder steht steht hinter einem Tisch voll illegaler Schlankheitspräparate. Bild: dpa
Mit einem neuen Gesetz sagt die Bundesregierung illegalen Geschäften mit Arzneimitteln den Kampf an – und bringt das lang ersehnte elektronische Rezept auf den Weg.
Nach einer Reihe von Arzneimittelskandalen sagt die Bundesregierung illegalen Geschäften mit Medikamenten den Kampf an: Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, mit dem der Vertrieb von unsicheren Medikamenten eingedämmt werden soll. In dem Gesetz wird auch geregelt, dass Arzneimittel künftig mit elektronischen Rezepten verschrieben werden können.
„Mit dem Gesetz ziehen wir schnell und entschlossen Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen in der letzten Zeit“, erklärte Spahn. Patienten müssten sich sicher sein können, „dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden“.
In der Vergangenheit hatte es mehrere Arzneimittelskandale gegeben. So soll etwa das Brandenburger Unternehmen Lunapharm über Jahre Krebsmedikamente von einer griechischen Apotheke importiert haben, die möglicherweise nicht mehr wirksam waren.
Festpreis gegen Gepansche
Konkret sieht Spahns Gesetzentwurf mehr Kompetenzen des Bundes für Rückrufe unsicherer Medikamente vor. Bei nationalen und zentralen europäischen Zulassungen sollen Bundesbehörden Rückrufe grundsätzlich bei Qualitätsmängeln, negativem Nutzen-Risiko-Verhältnis oder beim Verdacht einer Arzneimittelfälschung anordnen können.
Wenn wegen des Rückrufs eines Medikaments ein neues Arzneimittel verordnet werden muss, sollen die gesetzlich Versicherten nicht erneut eine Zuzahlung leisten müssen. Dies war bisher nur auf dem Weg der Kulanz möglich und wird jetzt gesetzlich festgeschrieben.
Krankenkassen erhalten bei Produktmängeln, zum Beispiel im Falle eines Rückrufs, einen Regressanspruch gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmen. Damit Apotheken nicht in Versuchung kommen, bei der Herstellung von Medikamenten Wirkstoffe zu strecken, sollen sie für die Herstellung künftig Festpreise bekommen.
Zudem soll für die Herstellung verschreibungspflichtiger Medikamente durch Heilpraktiker künftig eine Erlaubnis erforderlich ein. Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2016: Damals kamen drei Krebspatienten in der Praxis eines Heilpraktikers ums Leben, als mögliche Ursache gilt ein dort hergestelltes Medikament.
Mit dem Gesetz will Spahn noch eine Reihe weiterer angekündigter Vorhaben umsetzen. Es soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass die umstrittenen Frischzellenkuren künftig verboten werden können. Außerdem soll das Gesetz die Grundlage für die Einführung des digitalen Rezeptes schaffen. In Zukunft sollen Patienten Medikamente auf elektronischem Wege verordnet bekommen können, wenn sie zuvor eine Online-Sprechstunde in Anspruch genommen haben.
Dem Gesetz muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Es soll voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten.