Neues Gesetz gegen ausufernde Streiks : Regierung will Piloten und Lokführer zähmen
- Aktualisiert am
Diese Bilder sahen Bahnfahrer und Fluggäste zuletzt häufiger. Bild: dpa
Streiks wie bei den Lokführern haben Deutschland zuletzt immer wieder lahmgelegt. Der Bundesregierung reicht es nun: Sie will mit einem neuen Gesetz die Spartengewerkschaften zu mehr Einheit zwingen.
Für Tarifkonflikte mit Berufsgewerkschaften wie etwa der Lokführergewerkschaft GDL sollen künftig neue Spielregeln gelten. Eine neue Mehrheitsregel soll stärkere Anreize für eine friedliche Lösung von Streitigkeiten zwischen konkurrierenden Gewerkschaften schaffen. Das sieht der Entwurf eines „Tarifeinheitsgesetzes“ vor, den Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erarbeitet hat und der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt. Eine ausdrückliche Begrenzung des Streikrechts sieht der Gesetzentwurf nicht vor.
„Der Gesetzgeber wird sich auch künftig nicht anmaßen, direkt in Tarifauseinandersetzungen einzugreifen“, sagte Nahles der F.A.Z. „Oberstes Ziel des Gesetzentwurfs, den ich in dieser Woche in die Ressortabstimmung geben werde, ist eine Stärkung der Tarifautonomie.“ Im Kern solle die geplante Neuregelung einen „Konfliktlösungsmechanismus“ für Fälle sogenannter Tarifkollisionen schaffen.
Dies sind Konflikte wie derzeit bei der Deutschen Bahn, wo die Lokführergewerkschaften GDL einen eigenen Tarifvertrag für Zugbegleiter durchsetzen will, der vom Tarifvertrag der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG abweichen würde. Falls zwischen den konkurrierenden Gewerkschaften keine andere Einigung gelingt, wären „nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die (...) im Betrieb die meisten Mitglieder hat“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Im Gegenzug sollen der unterlegenen Gewerkschaft unter anderem neue gesetzliche Anhörungsrecht eingeräumt werden.
Die Arbeitsministerin rechnet damit, dass diese Regelung Tarifkonflikte befrieden kann, obwohl ihr Gesetzentwurf keine ausdrückliche Regelung zum Streikrecht enthält. Zwar werde es wie bisher in den Händen der Arbeitsgerichte liegen, im Einzelfall abzuwägen, ob ein Streik zulässig sei. Doch würden die Gerichte künftig „in diese Beurteilung mit einbeziehen, ob der strittige Tarifvertrag überhaupt angewendet werden könnte“, sagte Nahles. „Die Gerichte werden also auch schauen, ob dieser spezielle Streik vor diesem Hintergrund verhältnismäßig ist.“
Gesetz soll im Sommer in Kraft treten
Die Arbeitsministerin räumte ein, dass das geplante Gesetz auf Tarifkonflikte wie derzeit bei der Lufthansa voraussichtlich keinen direkten Einfluss haben werde. Denn dort machen sich etwa die Pilotenvereinigung Cockpit und die Gewerkschaft Verdi ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche bisher nicht streitig. „In der Tat scheint es dort derzeit keine Tarifkollision zu geben, die mit der Mehrheitsregel aufzulösen wäre“, sagte Nahles. Allerdings biete das geplante Gesetz der ganzen Wirtschaft Vorteile. „Das Gesetz begünstigt friedliche Wege der Konfliktlösung und wirkt der Gefahr einer weiteren Zersplitterung, einer weiteren Spaltung von Belegschaften entgegen“, sagte sie.
Nahles‘ Zeitplan soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 3. Dezember verabschieden. „Ich denke, dass das Gesetz spätestens im Sommer kommenden Jahres in Kraft treten kann“, sagte sie. Zugleich zeigte sie sich zuversichtlich, dass auch die Union das Gesetz unterstützen werde. Sie habe den Entwurf auf Grundlage des Koalitionsvertrags in enger Abstimmung mit Justiz- und Innenministerium und mit dem Bundeskanzleramt erarbeitet. „Daher weiß ich, das die Bundeskanzlerin das Vorhaben klar unterstützt“, sagte sie.