
Strafe für Google : Buße mit Verspätung
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Die Strafe für Google kommt zu spät, der Markt für Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste hat sich seit 2008 rasant entwickelt. Die EU kann diese Entwicklung nicht zurückdrehen.
Bald sieben Jahre hat es gedauert, bis sich die EU-Kommission entschlossen hat, gegen den Internetkonzern Google eine Kartellbuße zu verhängen. Die von ihr jetzt beanstandeten Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht haben schon 2008 begonnen, 2010 hat die Behörde ein Kartellverfahren eröffnet. Zwischendurch hatte es den Anschein, dass sich der damalige Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit dem Unternehmen einigen werde; später rückte er davon wieder ab. Seine Nachfolgerin Margrethe Vestager hat schon kurz nach ihrem Amtsantritt 2014 eine schärfere Linie angekündigt. Insoweit kommt das „Rekordbußgeld“ keineswegs überraschend. Es erklärt sich vor allem aus dem Geschäftsvolumen des Unternehmens.
Die lange Vorgeschichte hat ihren Grund. Vestager hat nun ausführlich erläutert, wie gründlich ihre Behörde den Fall geprüft hat. So wurden etwa 5,2 Terabyte an Google-Suchergebnissen untersucht, was 1,7 Milliarden Suchanfragen entspricht. Die EU-Behörde muss sich für einen absehbar langen Rechtsstreit rüsten, denn wahrscheinlich wird Google die Brüsseler Entscheidung anfechten. So notwendig die gründliche Vorbereitung für ein rechtsstaatliches Verfahren ist, so sehr zeigen sich hier – wie in vergleichbaren früheren Fällen – die Grenzen einer kartellrechtlichen Verfolgung. Der Markt für Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste im Internet hat sich seit 2008 rasant entwickelt. Eine Wettbewerbsbehörde kann diese Entwicklung nicht einfach zurückdrehen.
Das gilt in beide Richtungen: Einerseits ist der Schaden möglicherweise wegen der Marktdynamik gar nicht so groß, wie ihn die Kommission macht. Google weist nicht ganz zu Unrecht darauf hin, dass sich Unternehmen wie Amazon und Ebay zu direkten Konkurrenten entwickelt haben. Wenn es denn aber stimmt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung zu Lasten seiner Wettbewerber rechtswidrig missbraucht hat, dann wird eine so viel später getroffene Kommissionsentscheidung die dadurch bewirkten Marktveränderungen nicht zurückdrehen können. Die Kommission hat Google aufgetragen, künftig alle Konkurrenten wie den eigenen Vergleichsdienst Google Shopping zu behandeln. Es ist kein Zufall, dass die Behörde selbst noch nicht genau zu wissen scheint, wie sie diese Auflage durchsetzen kann.