Urheberrecht : Spanien lässt Google bluten
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In Spanien soll Google künftig Geld an Verlage bezahlen Bild: dpa
Suchmaschinenbetreiber müssen in Spanien vom nächsten Jahr an für Texte, die sie anzeigen, eine Gebühr entrichten. Die Verlage jubeln, Kritiker warnen.
Google und andere Suchmaschinenbetreiber müssen in Spanien vom kommenden Jahr an eine Abgabe an Verlage und Autoren zahlen, wenn sie deren Texte in Auszügen verwenden. Das Parlament in Madrid hat eine entsprechende Reform des Gesetzes über Geistiges Eigentum verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Reform sieht Geldstrafen von bis zu
600 000 Euro für Anbieter vor, die illegale Downloads ermöglichen. Der Schutz geistigen Eigentums soll schärfer überwacht werden.
Die vor allem von den Verlegern unterstütze Gesetzesreform kam mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy zustande. Sprecher linker Parteien und Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die „Google-Gebühr“ die Freiheiten einschränke und nur die großen Kommunikationsunternehmen begünstige.
Google ist „enttäuscht“
Google zeigte sich in einer Stellungnahme „enttäuscht“. „Wir glauben, dass Dienste wie Google News dazu beitragen, dass die Seiten der Herausgeber mehr Besucher bekommen“, wird ein Sprecher zitiert. Man wolle nun die Optionen studieren, die das neue Gesetz vorsehe.
Der sich seit jeher im Sinne der amerikanischen Netzgiganten äußernde Publizist Jeff Jarvis hatte das Gesetz bei einer Veranstaltung in Madrid heftig kritisiert. „Wenn Spanien Gebühren auf Links einführt, wer wird dann hier noch investieren wollen?“, sagte er. Die Regelung sei „unnötig“ und „gefährlich“ und werde „enorme Konsequenzen für die Freiheit und die Öffnung im Netz haben“. Spanien werde zum „internetfeindlichen Gebiet“. Das Gesetz werde „nach und nach die journalistischen Firmen töten, weil niemand eine Gebühr für Verlinkungen wird zahlen wollen.“
In Deutschland sind einige Presse-Verlage damit gescheitert, Google durch das sogenannte Leistungsschutzrecht er zu Lizenzvereinbarungen über die Nutzung von Verlagsinhalten zu bewegen. Allein der Springer-Verlag weigert sich, die unbezahlte Verwertung von Artikel zuzulassen. Das Angebot von „bild.de“ kann Google freilich bis auf weiteres kostenlos mit Textanrissen und Vorschaubildern verlinken.